Schweiz
Aargau

Betreiber von Pizzalieferdienst im Aargau wegen Darmbakterien verurteilt

Aargauer Pizzalieferdienst-Inhaber wegen zu vieler Darmbakterien im Essen verurteilt

24.11.2025, 14:1524.11.2025, 16:40

Ein Pizza-Lieferdienst im Kanton Aargau ist wegen mehrfacher Übertretung gegen das Lebensmittelgesetz von der kantonalen Justiz zu einer Busse verurteilt worden.

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Der Betreiber eines Pizza-Lieferdienstes ist verurteilt worden.Bild: shutterstock

Wie die Aargauer Zeitung berichtet, wurden gleich in mehreren Pizza-Zutaten deutlich zu viele Darmbakterien gefunden. Beim Thunfisch wurde das 330-Fache der erlaubten Zahl festgestellt, bei den schwarzen Oliven das 57-Fache. Beim Mail wurde derweil die 120-fache Menge an aeroben mesophilen Keimen gefunden. Weiter sollen mikrobiologische Untersuchungen auch beim Schinken und beim vorgekochten Gemüse Mängel gezeigt haben.

Doch die Liste an Verstossen endet nicht bei den Bakterien. So fehlte etwa ein Selbstkontrollkonzept, die Temperatur der Kühl- und Tiefkühlgeräte wurden seit Wochen nicht dokumentiert, die Herkunft von Fleisch und Backwaren waren nicht deklariert und drei Packungen Schinken hatten das Verbrauchsdatum überschritten. Zudem wurden zwei Käsesorten falsch deklariert: Statt Parmesan wurde Grana Padano verwendet, statt Feta Hirtenkäse.

Weitere Hygiene-Probleme wurden auch im Kühlraum entdeckt. Dort war das Ventilatorschutzgitter gemäss dem Strafbefehl verstaubt und schimmlig. In der Küche und auf der Personaltoilette waren die Handpapiertuchspender leer. Zudem wurden verschmutzte und verschimmelte Silikondichtungen sowie Lebensmittelresten in den Ecken festgestellt.

Der Besitzer des Lieferdienstes hatte den Strafbefehl zunächst angefochten. Am Montag wäre am Bezirksgericht Aarau deswegen eine Verhandlung angestanden – zu dieser erschien der Beschuldigte aber nicht. Wie Gerichtspräsident Reto Leiser gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagt, kommt dies einem Rückzug der Beschwerde gegen den Strafbefehl gleich. Damit muss der Besitzer die Busse von 4000 Franken und die Strafbefehlsgebühr von 700 Franken bezahlen. (dab)

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Raki
24.11.2025 14:26registriert Januar 2024
Eine milde Strafe für jemanden, der aus Nachlässigkeit oder um Ausgaben zu sparen mit der Gesundheit seiner Gäste spielt und allenfalls damit zehntausende von Franken Behandlungskosten verursacht. Ein Berufsverbot und die permanente Schliessung des Betriebs wären angebracht, denn soviele Mängel wie gefunden wurden sind nicht einfach nur Zufall oder mal nen schlechten Tag gehabt; das hat System.
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Granola_Agricola
24.11.2025 14:47registriert Februar 2022
Und wieso genau wird sein Name/Lokal nicht genannt? Ich weiss, ich weiss, Gesetz und so, aber was genau bezweckt dieses Gesetz ausser den Täter, bzw. Vergifter und Schummler zu schützen?
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Squawk 7700
24.11.2025 14:58registriert Mai 2025
Was ist Mail für eine Zutat und weshalb hat der Strafbefehl ein Ventilatorschutzgitter?
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