Überwachungsstaat oder mehr Sicherheit? Alles zum Antiterror-Gesetz
Neben dem Covid-Gesetz, den Pestiziden und der Totalrevisionen des CO2-Gesetzes stimmen wir am 13. Juni über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ab. Was das konkret bedeutet, von wem die Gesetzesänderung kommt und wer das Referendum dazu ergriffen hat, erfährst du hier:
Warum stimmen wir über das Antiterror-Gesetz ab?
Um die Schweizer Bevölkerung besser vor terroristischen Anschlägen schützen zu können, haben Bundesrat und Parlament neue rechtliche Massnahmen erschaffen. Die Polizei soll bei Verdacht auf Terrorismus präventiv und gezielt handeln dürfen.
Grund für die Gesetzesänderung seien die Zunahme an Anschlägen terroristisch motivierter Täter in Europa. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht.
Was wäre der Polizei bei einer Annahme des Anti-Terror-Gesetzes erlaubt?
Die Polizei könnte bei Personen, bei denen man von einer konkreten terroristischen Gefahr ausgeht, selbständig Massnahmen ergreifen dürfen. Zu den Massnahmen gehören elektronische Überwachungen, Melde- und Gesprächspflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen sowie Ausreisebeschränkungen.
Im äussersten Fall kann auch Hausarrest angeordnet werden. Dafür ist jedoch eine richterliche Überprüfung erforderlich. Für Hausarrest gilt die Altersbegrenzung von 15 Jahren. Alle anderen Massnahmen dürfen bei Jugendlichen ab 12 Jahren angewendet werden. Betroffene dürfen jede von der Polizei angeordneten Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Jede Massnahme ist auf den Einzelfall abgestimmt. Den Vorrang erhalten mildere Massnahmen wie etwa Beschäftigungsprogramme oder psychologische Betreuung. Verschärfungen kommen erst zuwege, wenn die milderen Massnahmen nicht erfolgreich waren oder nicht eingehalten wurden.
Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus?
Momentan kann die Polizei grundsätzlich erst Massnahmen ergreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat. Bei einem Verdacht sind der Polizei in der Regel die Hände gebunden.
Wer spricht sich für eine Annahme aus?
Bund und Parlament reichen die aktuellen Instrumente zum Schutz vor Terrorismus nicht. Man müsse Terrorismus frühzeitig erkennen und bekämpfen. Gezielte Eingriffe der Polizei seien wichtig, um die Bevölkerung zu schützen. Die Massnahmen seien vereinbar mit den Grundrechten der europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtsabkommen der UNO.
Wer spricht sich gegen eine Annahme aus?
In Hinblick auf die Menschen- und Grundrechte sei die Gesetzesänderung in vielen Hinsichten problematisch, finden die Jungen Grünliberalen, die Jungsozialist*innen, die Jungen Grünen und die Piratenpartei. Sie haben deshalb das Referendum ergriffen.
Angeschlossen haben sich zahlreiche Organisationen wie Amnesty Schweiz, humanrights.ch, grundrechte.ch oder das Netzwerk Kinderrechte Schweiz. Das sind ihre Argumente:
- Die Massnahmen werden nicht von einem Gericht, sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen Verdacht hin angeordnet. Dafür braucht die Polizei keine konkreten Beweise.
- Das Anti-Terror-Gesetz sehe kein genügendes gerichtliches Kontrollorgan vor.
- Die beschlossenen Massnahmen würden klar gegen Grund- und Menschenrechte verstossen.
- Um als Terrorist zu gelten, müsste man neu weder einen Terrorakt vorbereiten noch ausführen. Es würde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, man könnte in Zukunft terroristisch tätig werden.
- Zudem könne jeder ohne Beweise bis zu sechs Monate unter Hausarrest gestellt werden. Dies verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, welche das Recht auf Freiheit aufgrund einer schwammigen Vermutung verbietet.
(cst)


