Schweiz
AHV

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht

Das Schweizer Vorsorgesystem verzeiht nichts: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht

Der 70-Franken-Zustupf lindert die finanziellen Nöte der Senioren – zumindest ein wenig. Trotzdem: In der Schweiz ist jeder vierte Senior armutsgefährdet und hat pro Monat weniger als 2600 Franken zur Verfügung.
14.03.2017, 06:3714.03.2017, 14:29
Fabienne Riklin / Nordwestschweiz
ZUR CARITAS-STUDIE UEBER ARMUT UND ALLEINERZIEHENDE STELELN WIR IHNEN AM FREITAG, 12. JUNI 2015, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - The Caritas logo on the window pane of the Caritas Market in Zuri ...
Senioren, die am Existenzminimum leben, können bei Caritas einkaufen. Ein Viertel ist betroffen.Bild: KEYSTONE

Die über 65-Jährigen sind zwar hierzulande die vermögendste Bevölkerungsgruppe, doch der Reichtum unter ihnen ist ungleich verteilt. Jeder vierte Senior ist armutsgefährdet und hat pro Monat weniger als 2600 Franken zur Verfügung. Dieser Betrag muss reichen für Miete, Essen, Krankenkasse, Versicherungen und Kleidung. Besonders oft am Existenzminimum leben Frauen. Das Schweizer Vorsorgesystem verzeiht nichts.

Kleine Jobpensen und tiefe Löhne, noch immer die berufliche Realität vieler Frauen, führen zu einer massiv niedrigeren Rente im Alter. Im Schnitt ist diejenige von Seniorinnen 37 Prozent tiefer als jene der Senioren. Das entspricht einer Differenz von 20'000 Franken pro Jahr. Hinzu kommt: Rund eine halbe Million verfügt über keine 2. Säule. Frauen müssen deshalb eineinhalbmal so häufig wie Männer Ergänzungsleistungen beantragen.

Jetzt auf

Allerdings sind auch Männer zunehmend auf diesen Zustupf angewiesen. Ihre AHV reicht schlicht nicht zum Überleben und auch der Betrag aus der 2. Säule hilft nicht wirklich, um über die Runden zu kommen. Insgesamt beziehen 197'400 der über 65-jährigen Männer und Frauen Ergänzungsleistungen, Tendenz steigend.

An elderly woman sits with her walking aid on a bench in Paradeplatz square in Zurich, Switzerland, pictured on June 11, 2009. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Eine Seniorin sitzt am 11. Juni 2009 mit ihrer G ...
Frauen sind viel häufiger auf Ergänzungsleistungen im AHV-Alter angewiesen als Männer.Bild: KEYSTONE

Mehr AHV hilft den Ärmsten

Hitzig diskutiert das Parlament derzeit die Altersreform 2020. Bis Freitag will es über die komplexe Vorlage entscheiden. Noch sind sich allerdings die beiden Kammern uneins. Hauptstreitpunkt ist die monatliche 70-Franken-Zulage, die der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat will.

Bisher kaum beachtet wurde, was die Zulage für die Altersarmut bedeutet. Ernst Reimann, Direktor des Amtes für Zusatzleistungen in der Stadt Zürich, kümmert sich um die Senioren, denen die Vorsorge nicht zum Leben reicht. Er sagt: «Je mehr in der AHV korrigiert werden kann, desto besser ist dies für finanziell schwache Rentnerinnen und Rentner.»

Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), die der «Nordwestschweiz» vorliegen, zeigen: Käme das Ständeratsmodell durch, würde sich das für die allermeisten Senioren, die nach 2018 neu eine Rente erhalten, positiv auswirken. So hätten 94 Prozent von ihnen Ende Monat mehr in der Tasche als vorher.

Für knapp 6 Prozent würde sich nichts verändern und lediglich 0.2 Prozent würden mit der 70-Franken-Variante schlechter fahren. BSV-Sprecher Rolf Camenzind sagt: «Durch die höhere Rente hätten diese Senioren keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen und wären daher weniger gut gestellt.»

Nur kleine Verbesserung

Das Problem Altersarmut untersucht Uwe Koch vom Departement für Soziale Arbeit der ZHAW in Zürich. Er bedauert, dass in der aktuellen Diskussion um die Altersreform 2020 die Ergänzungsleistungen ausgeklammert werden. «Es ist eine verpasste Chance, soziale Ungleichheit zu verringern», sagt Koch.

Anstatt jedem Senior 70 Franken auszuzahlen, hätte er es als sinnvoll erachtet, die Ergänzungsleistungen zu erhöhen. «Mit dem gleichen Geld wären so jedem Bezüger monatlich mehrere hundert Franken mehr zugekommen. Das hätte für den Einzelnen eine deutliche Einkommensverbesserung bedeutet.»

Auch Ueli Mäder, emeritierter Professor für Soziologie an der Uni Basel, äussert sich kritisch zur Altersreform: «Die zusätzlichen 70 Franken bei der AHV sind nur eine kleine Verbesserung.» Die Armut bleibe insbesondere bei älteren Frauen bestehen und das System privilegiere nach wie vor hohe Einkommen sowie hohe Beschäftigungsgrade.

«Untere Einkommensgruppen müssen immer mehr arbeiten, um den Alltag zu finanzieren», sagt er. Für Mäder steht deshalb fest: Um die Altersarmut zu bekämpfen, müssten die unteren Löhne angehoben und die Betreuungs- und Teilzeitarbeit durch die Sozialversicherung abgedeckt werden. «So liessen sich die Erwerbs- und Hausarbeiten viel besser verteilen.»

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Immer noch arbeiten 80 Prozent aller Mütter Teilzeit, die Hälfte davon in einem Pensum unter 50 Prozent. Camenzind vom BSV sagt: «Der Unterschied in der Pension zwischen Mann und Frau wird erst abnehmen, wenn Frauen und Männer sich gleichermassen auf dem Arbeitsmarkt engagieren wollen und können.» So kommt eine Untersuchung der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten zum Schluss: Es empfiehlt sich, dass Frauen und Männer während ihrer ganzen Erwerbszeit nicht unter ein Pensum von 70 Prozent fallen.

«Dies ist allerdings leichter gesagt, als im Alltag umgesetzt», sagt Bettina Fredrich, Leiterin Fachstelle Sozialpolitik bei der Caritas. Gerade in Niedriglohn-Jobs sei es oft schwierig, Pensen frei zu wählen. «Die Frauen müssen nehmen, was man ihnen anbietet.» Nicht selten würden sie daher bei verschiedenen Arbeitnehmern unter Vertrag stehen. Das wiederum erschwere die Kinderbetreuung. «Vor allem auch weil die Krippen sich an «Normalarbeitszeiten» orientieren». Fredrich appelliert für günstigere Angebote und flexiblere Öffnungszeiten. «Nicht in allen Berufen enden die Arbeitstage um 18 Uhr.» (aargauerzeitung.ch)

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