Schweiz

Familie Erb darf bis Ende August im Schloss bleiben

ARCHIV --- Der Angeklagte Rolf Erb laeuft nach der Urteilsverkuendung aus dem Obergericht anlaesslich des Prozesses gegen Rolf Erb am Mitwoch, 15. Januar 2014 in Zuerich. Das Bundesgericht hat Beschwe ...
Rolf Erb.Bild: KEYSTONE

Kein Suizid: Rolf Erb starb eines natürlichen Todes

21.04.2017, 09:4721.04.2017, 18:41
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Rolf Erb ist eines natürlichen Todes gestorben. Die Untersuchungen beim Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen hätten ergeben, dass Erb an einer Herzkrankheit verstorben ist. Dies teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau am Freitag mit.

Es liegen keinerlei Hinweise für eine suizidale Handlung vor, ebenso wird Fremd- beziehungsweise Dritteinwirkung ausgeschlossen, heisst es weiter. Rolf Erb wurde am 8. April tot an seinem Wohnort Schloss Eugensberg in Salenstein aufgefunden.

Rolf Erb war der letzte Konzernchef der Winterthurer Erb-Gruppe, die 2003 Konkurs ging. Nach dem Swissair-Konkurs gilt dies als die zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte. Der Schaden soll sich auf mehrere Milliarden belaufen haben, und Erb wurde zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Erst im März hatte das Bundesgericht eine Beschwerde des 65-Jährigen gegen den Haftantritt abgewiesen. Erb hatte sich dagegen gewehrt und akute Selbstmordgefahr geltend gemacht. 

Familie darf bis Ende August im Schloss bleiben

Die Familie Erb muss erst Ende August aus dem Schloss Eugensberg in Salenstein ausziehen. Das Konkursamt des Kantons Thurgau und die Familie haben sich darauf geeinigt, wie die Staatskanzlei Thurgau am Freitag mitteilte.

Ursprünglich hätte die Familie gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts bereits per 1. Mai aus dem Schloss ausziehen müssen. Die Familie äusserte jedoch den Wunsch, bis zum vorgesehenen Schulwechsel der Kinder im August im Schloss bleiben zu können. (sda)

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