Bussenflut in Birsfelden könnte juristisches Nachspiel haben
Die automatischen Durchfahrtskontrollen erhitzen die Gemüter. Die Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft hatte vor rund einem Monat damit begonnen, Autofahrende zu büssen, die versuchten, über Quartierstrassen dem Pendlerstau zu entkommen.
Resultat: Über 1000 Fahrzeuge täglich missachten die Signalisation, wonach die Quartierstrassen nur befahren darf, wer sich länger als 15 Minuten im Quartier aufhält. Eine automatische Ausfahrtskontrolle überprüft das anhand der Nummernschilder.
Wer nach weniger als 15 Minuten das Quartier wieder verlässt, kassiert eine Busse von 100 Franken. Rund 1,5 Millionen Franken an Bussgeldern hat Birsfelden bis jetzt so eingenommen.
Nun sagt eine Expertin: Das könnte ein juristisches Nachspiel geben. «Es gibt berechtigte Zweifel, ob die ‹automatische Durchfahrtskontrolle› verfassungskonform ist», schreibt Monika Simmler, Assistenzprofessorin für Straf-, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St.Gallen auf Linkedin. Darüber berichtete zuerst der Blick.
Simmler, die für die SP im St.Galler Kantonsrat sitzt, führt aus, dass das Bundesgericht schon bei der automatisierten Fahrzeugsfahndung und Verkehrsüberwachung in Zweifel gezogen habe, ob ein solches Vorgehen verhältnismässig ist. «Dürfte das dann nicht erst recht für eine Nummernschilderfassung aller durchfahrenden Fahrzeuge zum Zwecke der Feststellung blosser Übertretungen gelten?», fragt sich Simmler. Und rät der Gemeinde Birsfelden:
Denn einer der über 1000 Gebüssten werde sich sicher zur Wehr setzen. Affaire à suivre.
(her)