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Ferien vom Staat bezahlt: IV-Rentner lässt es sich gut gehen

ARCHIV --- ZUM THEMA AERZTESTOPP STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- [EDITORS NOTE: POSED PICTURE] A doctor examinates a patient with a stethoscope, pictured on March 28, 2014. (KEYSTO ...
Ein «Invalider» liess es sich gut gehen, bis ihm die Behörden auf die Schliche kamen und ihn wegen gewerbsmässigen Betruges verurteilten (Symbolbild).Bild: KEYSTONE

Ferien vom Staat bezahlt: IV-Rentner lässt es sich gut gehen

Ferienreisen in ferne Länder und Ausflüge zum Jagen oder Skifahren. Ein «Invalider» liess es sich gut gehen, bis ihm die Behörden auf die Schliche kamen und ihn wegen gewerbsmässigen Betruges verurteilten.
27.01.2017, 20:0328.01.2017, 15:27
Urs Peter Inderbitzin / bz Basellandschaftliche Zeitung

Rund zehn Jahre konnte der Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft sein Leben auf Kosten anderer geniessen. Ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 2005 war dafür verantwortlich, dass er eine Invalidenrente zugesprochen bekam. Jahre später zweifelten die Versicherungen an den Leiden des Mannes und liessen ihn beobachten. Die Observation und eine Hausdurchsuchung zeigten, dass dieser seine Depression bloss vorspielte und auch seinen angeblich kraftlosen rechten Arm uneingeschränkt einsetzen konnte.

Jetzt auf

Ferienreisen nach Ägypten, Dubai, Paris und Co.

Dass er seine schweren Leiden bloss vortäuschte, zeigt auch, dass der Mann Aktivitäten wie Ferienreisen nach Ägypten, Dubai, Paris, Bosnien und Ausflüge zum Jagen oder Skifahren vornahm. Im Juli 2015 verurteilte das Strafgericht Basel-Landschaft den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Zudem wurde er vom Gericht verpflichtet, den geschädigten Invalidenversicherungen total 24'000 Franken zurückzubezahlen. Nach dem Kantonsgericht Basel-Landschaft hat jetzt auch das Bundesgericht dieses Urteil bestätigt.

Der Verurteilte wollte sich aus der Verantwortung stehlen, indem er behauptete, das am Anfang seiner Invalidität erstellte Gutachten sei derart oberflächlich gewesen, dass nicht nachvollziehbar sei, warum man ihm aufgrund dieses Gutachtens eine ganze Invalidenrente zugesprochen habe. Die Ärzte und die Versicherer hätten es leichtfertig versäumt, Widersprüchen nachzugehen sowie zumutbare Behandlungen anzuordnen. Dementsprechend liege gar keine Arglist seinerseits vor. Für das Bundesgericht waren diese Einwände nicht wesentlich; es ging davon aus, dass der Mann die Versicherungen und die Ärzte arglistig getäuscht hat und deshalb die Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs zu Recht erfolgte. (bzbasel.ch)

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