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Pokémon-Video: Rechteinhaber könnten gegen Basel Tourismus klagen

«Pokémon Go – The Revenge»: Ein Schweizer Facebook-Clip erobert gerade die Welt.
«Pokémon Go – The Revenge»: Ein Schweizer Facebook-Clip erobert gerade die Welt.screenshot: facebook/baseltourism

Kommt jetzt eine saftige Rechnung? Rechteinhaber könnten wegen Pokémon-Video gegen Basel Tourismus klagen

Basel Tourismus und eine Werbeagentur landen mit einem Pokémon-Video einen Volltreffer. Aber: Das Video könnte juristisch Folgen haben.
05.08.2016, 02:5605.08.2016, 07:47
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Basel wird gerade weltberühmt. Die Stadt geht mit einem Video viral, in dem Pokémon-Figuren den Spiess umdrehen. Statt dass, wie im momentan extrem angesagten Spiel «Pokémon Go», Spieler, also Menschen, die japanischen Fantasiefigürchen jagen, zieht eine Bande als Pokémon verkleideter Leute durch Basel und jagt Pokémon-Jäger. Um klarzumachen, was viral heisst: Eine Stunde nachdem das Video am Montagabend im Internet veröffentlicht worden war, hatten es eine Million Menschen gesehen.

Unerwarteter Werbeeffekt

In dem Moment, in dem dieser Text entsteht, sind es gegen 40 Millionen. Heute Freitagmorgen geht's bereits auf die 60-Millionen-Grenze zu. Einen solchen Werbeeffekt hatte sich der Auftraggeber des Videos, Basel-Tourismus-Marketingchef Christoph Bosshardt, nicht träumen lassen: «Das Thema ist ein Hype, von dem wir gehofft haben, er liesse sich nutzen – aber diese Dimension hätten wir nie erwartet.» 

«Bei einem viralen Track kann man nie sagen, wie stark es abgeht.»
Alex Meyer von der Basler Werbeagentur Fadeout

Der Macher des Spots, Alex Meyer von der Basler Werbeagentur Fadeout, ist Spezialist für virales Marketing. Auch er sagt: «Bei einem viralen Track kann man nie sagen, wie stark es abgeht.» Das Thema «Pokémon Go» habe sich als sogenannter «viraler Treiber» angeboten. Aber weil bereits so viel darüber geschrieben wurde, sei die Schwierigkeit gewesen, einen neuen Zugang zu finden. «Da kam uns die Idee, den Spiess umzudrehen: Pokémon jagen Menschen.» Die Produktion des Clips bezahlte Basel Tourismus. «Das war nicht teuer, erst recht nicht in Anbetracht der Wirkung», sagt Bosshardt. «Es war nur ein Drehtag.» Und der Werber windet den Basler Touristikern ein Kränzchen: «Basel Tourismus hat Mut bewiesen. Im Gegensatz zu klassischer Werbung gibt es hier kein Skript – sie wussten also nicht genau, was dabei herauskommt.»

Fest steht: Alex Meyer wurde gestern von Medien aus aller Welt belagert. Die Senderkette «RTL» schickte ein Kamerateam von Stuttgart nach Basel, um den Basler Werber zu interviewen, der innert 24 Stunden Dutzende Millionen Menschen erreicht hatte.

«Die Nutzung des markenrechtlich geschützten Pokémon-Schriftzugs im Basler Werbevideo ist gemäss dem Rechtsanwalt ein grosses Risiko.»
Werberechts-Spezialist Marc Schwenninger

Rechteinhaber können klagen

Mit dieser Hau-Ruck-Produktion hat sich Basel Tourismus zwar viel Aufmerksamkeit gesichert, gleichzeitig haben sich die Verantwortlichen aber auf juristisch dünnes Eis begeben. «Eine Lizenz haben wir nicht eingeholt, das ist in diesem Fall nicht nötig», sagt Meyer. Das sieht Werberecht-Spezialist Marc Schwenninger anders. Die Nutzung des markenrechtlich geschützten Pokémon-Schriftzugs im Basler Werbevideo ist gemäss dem Rechtsanwalt «ein grosses Risiko».

Die Rechteinhaber hätten mehrere Möglichkeiten zu argumentieren, dass die Nutzung illegal sei. Sie könnten somit Schadenersatz fordern. «Dies, weil das Schriftzug-Logo markenrechtlich und die Figuren und Bälle urheberrechtlich geschützt sind. Dazu könnte der Rechteinhaber noch wegen ‹unlauterer, rufausbeutender Werbung› klagen. Damit ist gemeint, dass Basel Tourismus fremde Berühmtheit für eigene Werbezwecke nutzt, also als Trittbrettfahrer auftritt und fremde Investitionen in die Bekanntheit von Pokémon verwendet und damit einen eigenen kommerziellen Nutzen erzielt.»

Eine allfällige Schadenersatz-Klage wäre möglich und liesse sich damit begründen, dass dem Rechteinhaber Lizenzgebühren entgangen seien, die Basel Tourismus hätte zahlen müssen, um den Pokémon-Schriftzug im Video verwenden zu dürfen. «Ich hätte den Verantwortlichen hier zu ‹no risk, no fun› geraten. Dass es zu einer hohen Schadenersatz-Klage kommt, wäre schon eher aussergewöhnlich», sagt Schwenninger. (bz basel)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Nameless Hero
05.08.2016 07:16registriert November 2015
Gerade wenn man die ganze Nintendo-Youtube-Poilitil kennt (Geld her oder selbst positive Reviews werden weggestriked) könnte sowas wirklich noch drohen.

Allerdings wird es dann wohl den grössten Shitstorm der Konzerngeschichte hageln...
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Scaros_2
05.08.2016 07:00registriert Juni 2015
Also sollte Niantic oder der Besitzer der Rechte für "Pokemonbälle" etc. gegen jemand in diesem Video klagen ist das ein Schuss ins Knie, denn so extrem dieses Video viral gerade durch die Decke gehen würde, würde der Shitstorm gegen Niantic, Nitendo whatever durch die Decke gehen denn es ist im Grunde eine Win/Win Situation. Der Tourismus profitiert - irgendwie - und Niantic durch "gratis Werbung" und Nintendo durch das Werben von Pokemon generell. Man könnte sich lieber fragen wie viele Kinder Pokemonspiele jetzt wollen für den 3DS statt sich über Klagen Gedanken zu machen. Schlimm so was.
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reputationscoach
05.08.2016 08:15registriert Oktober 2014
Wenn die Vermarkter von Pokémon go schlau sind, dann machen sie mit der Werbeagentur einen Vertrag für weltweite neue Stadtwerbung - Produktionen... anstelle einer Klage oder eines Vergleichs. www.crisyscon.com
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