Er brachte Handgranate an Auto von Ex-Geliebter an: 54-jähriger Basler vor Gericht
Ihm wird vorgeworfen, eine Splitterhandgranate am Auto der Frau befestigt zu haben. Wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervor geht, soll er die Handgranate am 31. Januar 2024 in einem Wohnquartier im deutschen Lörrach am parkierten Auto seiner Ex-Geliebten angebracht haben. Die Frau konnte das Auto unverletzt verlassen, bevor dieses in Vollbrand geriet. Die herumfliegenden Splitter richteten im Umkreis von 40 Metern jedoch Schäden in der Höhe von über 50'000 Franken an.
Der Mann habe in der Absicht gehandelt, seine ehemalige Geliebte zu töten oder zumindest lebensgefährlich zu verletzen. Die Frau hatte im März des vorangegangen Jahres die Affäre beendet, was der Beschuldigte nicht akzeptieren konnte. Er stellte der Frau nach, informierte deren Ehemann mittels diverser Schreiben und Fotos über die Affäre und brachte schliesslich ein drahtloses Ortungsgerät an ihrem Auto an.
Beschuldigter fühlte sich «provoziert»
Gemäss Anklageschrift fühlte sich der Mann von seiner Ex-Geliebten und dem Bedrohungsmanagement Basel-Stadt «provoziert», wollte ein «klärendes Gespräch» mit der Frau. Er glaubte, sie habe sich in seinen Computer gehackt, um gemeinsame Bilder zu löschen. Dieser Beweggrund stehe in keinem Verhältnis zur Tat, hält die Bundesanwaltschaft fest.
Die Splitterhandgranate hätte nicht nur die ehemalige Geliebte des 54-Jährigen, sondern auch unbeteiligte Personen verletzen oder töten können, hält die Bundesanwaltschaft weiter fest. Da die Splitterhandgranate auf der Seite des Trottoirs am Fahrzeug angebracht war, hätten Splitter zufällige Passanten und Personen in den angrenzen Liegenschaften treffen können.
Auto schirmt Druckwelle ab
Noch in einer Entfernung von fünf Metern können Splitter beim verwendeten Splitterhandgranatentyp eine Geschwindigkeit von bis zu 605 Meter pro Sekunde erreichen, heisst es in der Anklageschrift weiter. Dadurch könnten sie rund zwei Zentimeter in menschliches Gewebe eindringen und lebensbedrohliche Verletzungen verursachen. Durch das Anbringen der Splitterhandgranate habe der Beschuldigte «für zahlreiche Personen eine Gefahr für Leib und Leben» geschaffen.
Die ehemalige Geliebte des Mannes sei nur deshalb unverletzt geblieben, weil die Granate unter das Auto gerollt und dort detoniert sei. Der Fahrzeugboden habe sie vor der Druckwelle und den herumfliegenden Splittern abgeschirmt. Durch diesen Zufall sei auch eine grössere Streuung der herumfliegenden Splitter verhindert worden.
Neben versuchten Mordes wird dem Mann vor Bundesstrafgericht auch mehrfache qualifizierte Sachbeschädigung, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie verschiedene Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vorgeworfen. (sda)
