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Musikhörenden Fussgänger auf Strasse angefahren: Bundesgericht spricht Lenker frei

Musikhörenden Fussgänger auf Strasse angefahren: Bundesgericht spricht Lenker frei

28.09.2018, 13:3028.09.2018, 13:30

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autofahrers aufgehoben, dem sechseinhalb Meter vor einem Fussgängerstreifen ein musikhörender Fussgänger vor das Auto gelaufen war. Das Luzerner Kantonsgericht hatte den Lenker zu einer Busse von 200 Franken verurteilt.

Es war dunkel, die Witterungs- und Sichtverhältnisse waren schlecht, der Fussgänger war dunkel gekleidet und nur dessen hellgrau-weisser Rucksack war sichtbar. Ohne die Strasse zu kontrollieren lief der Fussgänger direkt vor ein korrekt herannahendes Auto. Der Fussgänger und das Auto kollidierte, wobei der Fussgänger ein Schädelhirntrauma und weitere Verletzungen erlitt.

Das Kantonsgericht Luzern sprach den Autolenker schuldig wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs infolge mangelnder Aufmerksamkeit. Dagegen reichte der Autofahrer Beschwerde beim Bundesgericht ein.

In einem am Freitag publizierten Urteil halten die Lausanner Richter fest, dass der Beschwerdeführer keine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Er hätte den Fussgänger zwar früher erkennen können. Aber er sei mit einer den Verhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren.

Es habe zudem keinerlei Anzeichen gegeben, dass sich der erwachsene Fussgänger falsch verhalten würde. Deshalb habe es keinen Anlass gegeben für ein präventives Bremsen. Ursache des Unfalls sei das unvorhersehbare und überraschende Verhalten des Fussgängers gewesen.

(sda)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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bokl
28.09.2018 12:51registriert Februar 2014
"auf" (Titel) vs. "sechseinhalb Meter vor" (Text).

Genau diese 6.5 Meter bewahren den Autofahrer wohl vor der Busse. Darum bitte etwas mehr Sorgfalt bei euren Titeln.
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Nischi91
28.09.2018 12:54registriert Oktober 2014
Hoffentlich wird das ein wegweisendes Urteil! Man sagt ja immer, auch wenn ein Fussgänger Vortritt gehabt hätte, nützt im das nichts gegen Verletzungen.
Nun haben wir ein Bundesgerichtsurteil, das bestätigt, dass Fussgänger den Vortritt nicht als selbstverständlich anschauen sollten!

Sorg hoffentlich für mehr Sicherheit im Strassenverkehr!
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Stichelei
28.09.2018 12:42registriert Oktober 2015
Wieder einmal ganz schlechter Journalismus, Watson! Entgegen dem Titel wurde der Fussgänger nicht auf, sondern sechs Meter vor dem Zebrastreifen angefahren.
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