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Waadtländer Vater muss 18 Jahre hinter Gitter

Die eigenen Kinder vergewaltigt: Waadtländer Vater muss 18 Jahre hinter Gitter

29.03.2018, 13:0429.03.2018, 15:42

Der Vater einer Waadtländer Grossfamilie ist am Donnerstag wegen der Vergewaltigung seiner Kinder zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine Frau erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe. Nach dem Fall lanciert die Waadt eine Untersuchung zur Jugendschutzbehörde.

Das Gericht ging mit der verhängten Strafe über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte im Prozess eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren für den Vater verlangt. Der Vater wurde der Vergewaltigung, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der sexuellen Nötigung, der Pornographie und Körperverletzung schuldig gesprochen.

Die Mutter wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sechs Monate davon muss sie ins Gefängnis. Die bedingte Freiheitsstrafe gilt bei einer Probezeit von drei Jahren. Beide müssen ihren Kindern zudem Genugtuung in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken zahlen.

Der Ehefrau wurde Komplizenschaft vorgeworfen, weil sie während den zwölf Jahren, in denen sich der Mann an den Kindern verging, den Taten nicht Einhalt geboten hatte. Auch sie wurde von ihrem Mann geschlagen und vergewaltigt. Sie wurde zudem wegen Gewaltdelikten sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen.

Der Vater begann bei der ältesten Tochter mit den sexuellen Handlungen, als diese acht Jahre alt war. Auch ihre jüngeren Brüder und Schwestern wurden nicht verschont.

Bleiernes Schweigen

Der Vater habe sich das Recht angemasst, über die Körper seiner Kinder zu verfügen, hielt er Gerichtspräsident fest. Er habe zudem für ein «bleiernes Schweigen» gesorgt, um sich über Jahre vor einer Strafverfolgung zu schützen.

Die Schuld wiege extrem schwer, sagte der Gerichtspräsident. Dennoch wurde dem Vater eine leichte und der Frau eine mittlere Schuldverminderung zugestanden. Beide dürfen während zehn Jahren keine Tätigkeit mit Kontakt mit Minderjährigen ausüben.

Der Fall sorgte in der Westschweiz auch deshalb für Empörung, weil die heute zwischen 4 und 22 Jahre alten Kinder seit 1997 von der Waadtländer Jugendschutzbehörde begleitet wurden. Diese erkannte trotz Fremdplatzierungen und Begleitungen das Ausmass des Falls nicht.

Waadt kündigt Untersuchung an

Die Waadtländer Regierung reagierte nach der Urteilseröffnung am Donnerstag und kündigte eine externe Untersuchung zur Rolle der Jugendschutzbehörde an. Diese soll zeigen, ob der Jugenschutz oder eine andere Kantonsbehörde im Fall dieser Familie Fehler begangen haben könnte.

Mit der Untersuchung wurde Claude Rouiller, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtes, beauftragt. Die Waadtländer Regierung hob für die Untersuchung das Amtsgeheimnis für das entsprechende Dossier auf. Man wolle die Lehren ziehen, hielt der Kanton Waadt fest. (sda)

Verdingkinder: Ein düsteres Kapitel der Schweizer Geschichte

Video: srf
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