Über die neuen Regeln zur Telefonüberwachung könnte das Stimmvolk entscheiden. Die Piratenpartei hat am Freitag bekräftigt, dass sie das Referendum ergreifen will gegen das revidierte Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
National- und Ständerat hiessen die Vorlage am Freitag in der Schlussabstimmung gut. Der Nationalrat stimmte mit 160 zu 23 Stimmen bei 12 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 41 zu 4 Stimmen.
Nein stimmten die Grünen. Die Mehrheit der SP sowie der SVP stimmten Ja, doch gab es in beiden Fraktionen einige Abweichler. Von den SP-Vertretern im Nationalrat stimmten 30 Ja und 6 Nein, 5 enthielten sich der Stimme.
Von den SVP-Vertretern stimmten 56 für das Gesetz, 7 dagegen und 5 enthielten sich der Stimme. Eine Nein-Stimme gab es auch in den Reihen der Grünliberalen. Geschlossen Ja stimmten die CVP, die FDP sowie die BDP.
Mit der Gesetzesrevision soll die Überwachung an die technologische Entwicklung angepasst werden. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute erlaubt. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, indem sie über das Internet telefonieren.
Neu sollen die Strafverfolgungsbehörden deshalb Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mithören zu können. Die Befürworter betonen, es gehe nicht um präventive Überwachung, sondern um Überwachung im Rahmen von Strafverfahren. Zudem dürften Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden.
Die Gegner warnen vor einem Überwachungsstaat. Das BÜPF beinhalte viele inakzeptable Artikel und stelle den Rechtsstaat grundsätzlich in Frage, schreibt die Piratenpartei in einer Mitteilung. Der Einsatz der Trojaner sei teuer und nutzlos.
Kritik üben die Piraten auch daran, dass Telefonranddaten gespeichert werden, damit die Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf darauf zugreifen können. Solche Daten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Das Grundproblem liege bei der Speicherung aller Daten auf Vorrat, schreiben die Piraten. «Seit Snowden sollten dies alle begriffen haben.»
Allerdings ändert das revidierte Gesetz nichts an der Vorratsdatenspeicherung: Die Fernmeldedienstanbieter müssen die Daten schon heute sechs Monate lang aufbewahren. Dabei soll es bleiben. Eine zunächst geplante Verlängerung der Aufbewahrungsdauer hat das Parlament im Einverständnis mit dem Bundesrat verworfen. (sda)