Von der Heiratsstrafe sind erheblich mehr Zweiverdiener-Ehepaare betroffen als die Eidgenössische Steuerverwaltung bisher beziffert hat. Nicht berücksichtigt wurden bisher Zweiverdiener-Ehepaare mit Kindern, wie der Bundesrat am Freitag mitteilt.
Gemäss den korrigierten Schätzungen sind rund 454‘000 Zweiverdiener-Ehepaare von der steuerlichen Heiratsstrafe betroffen. Laut der bisherigen Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) waren es rund 80‘000 Zweiverdiener-Ehepaare.
Weiterhin gültig bleibt die Schätzung zur Anzahl der betroffenen Rentnerehepaare. Rund 250‘000 Rentnerehepaare sind von der Heiratsstrafe betroffen. Somit sind insgesamt rund 704‘000 Ehepaare betroffen. In der Botschaft zum Bundesgesetz über die Beseitigung der Heiratsstrafe wurde diese Zahl mit 330‘000 beziffert.
Bei der Schätzung der finanziellen Auswirkungen des Reformvorschlags des Bundesrats (jährliche Mindereinnahmen von 1.15 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer) wurden die Zweiverdiener-Ehepaare mit Kindern hingegen berücksichtigt. Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Reform ist somit weiterhin korrekt.
In der vergangenen Woche musste auch das Bundesamt für Statistik nachbessern. Dabei ging es um eine Statistik über die Ausschaffung krimineller Ausländer. Darin hiess es, im letzten Jahr seien 1210 Urteile identifiziert worden, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung in Frage gekommen sei. In 54 Prozent dieser Fälle sei eine Landesverweisung ausgesprochen worden.
Die neue Berechnung des BFS umfasste darauf 933 Verurteilungen, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung in Frage kam. In 646 Fällen - 69 Prozent - wurde eine Landesverweisung ausgesprochen. Die Härtefallklausel kam in 287 Fällen oder 31 Prozent zur Anwendung und nicht bei 54 Prozent. (whr)