Am 28. Februar stimmen wir über eine Verschärfung der Ausweisungspraxis im Ausländerrecht ab. Die SVP will, dass künftig deutlich mehr kriminelle Ausländer die Schweiz verlassen müssen als bisher. Die Rede ist da und dort von einer Verdreifachung der Zahl. Die grosse Frage aber ist: Drei Mal mehr als wie viel?
Niemand ist in der Lage, konkrete Angaben zur Anzahl jährlicher Ausschaffungen straffälliger Ausländer zu machen. Das von der «Nordwestschweiz» angefragte Staatssekretariat für Migration verfügt über keine Zahlen zu Kriminellen.
Es teilt lediglich mit, dass von den gut 2 Millionen Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz 398'267 hier geboren wurden. Davon leben 41 Prozent oder 163'226 seit mehr als 15 Jahren hier. Damit wissen wir: So viele Menschen sind künftig potenziell von einer Ausschaffung bedroht, obwohl sie mit unserem Land verbunden sind.
Etwas konkreter wird das Bundesamt für Statistik (BFS). Es hat errechnet, wie viele Ausländer potenziell vom Ausführungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative betroffen sind. Dieses tritt in Kraft, wenn die Bevölkerung am 28. Februar die Durchsetzungsinitiative ablehnt. Fazit: Es sind 3863 Personen, die gemäss Strafurteilsstatistik von 2014 ein Delikt begangen haben, das künftig mit Ausschaffung geahndet wird.
Ob dereinst tatsächlich so viele Ausländer die Schweiz verlassen müssen, steht jedoch auf einem anderen Blatt Papier. Es lässt sich schlicht nicht vorhersagen, wie oft die Gerichte von der Härtefallklausel Gebrauch machen werden. Wird diese Klausel oft angewandt, verringert sich die Zahl der Ausschaffungen deutlich.
Sollte die Durchsetzungsinitiative angenommen werden, wären davon gemäss BFS 10'210 Personen betroffen. Diese Zahl verwenden auch die Initianten. Doch auch diese Zahl ist mit Vorsicht zu geniessen. Das BFS hat Fälle mitgezählt, die bereits heute zu einer Ausschaffung führen. Klammert man diese aus, sind es laut der «Neuen Luzerner Zeitung» noch rund 5000 zusätzliche Ausschaffungen gegenüber heute.
Vom Bundesamt für Justiz schliesslich wollten wir wissen, wie viele straffällige Ausländer heute behördlich ausgewiesen und wie viele anschliessend tatsächlich ausgeschafft werden. Antwort: Man weiss es nicht. Da die Kantone nicht verpflichtet sind, Zahlen zu melden, hat der Bund keinen Überblick.
Der Bundesrat verweist in der Botschaft zur Durchsetzungsinitiative auf eine im Jahr 2010 vom Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) und dem Zentrum für Migrationsrecht (ZFM) der Uni Neuenburg durchgeführte Umfrage, die Schlüsse auf die kantonale Praxis bei der Wegweisung straffälliger Ausländer erlauben sollte.
Der zufolge sind 2008 mindestens 615, im Jahr 2009 mindestens 750 Verurteilte mit Aufenthaltsrecht ausgewiesen worden. Die Zahlen basieren indes auf einer Hochrechnung, da nur 20 Kantone mitgemacht haben.
Zur Beantwortung einer Interpellation des Luzerner SVP-Nationalrats Felix Müri hat das damalige Bundesamt für Migration ebenfalls eine Umfrage bei den Kantonen durchgeführt: Ihr ist zu entnehmen, dass im Jahre 2011 insgesamt rund 500 ausländischen Personen die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (C- oder B-Ausweis) wegen Straffälligkeit entzogen worden ist.
Im Jahre 2012 waren ungefähr 430 ausländische Personen von einer solchen Massnahme betroffen. Laut Bundesrat würden sich diese Zahlen nach Annahme der Durchsetzungsinitiative auf rund 1800 Personen erhöhen.
Alles klar? Besserung ist in Sicht. Mit dem bereits vom Parlament verabschiedeten Gesetz zur Ausschaffungsinitiative sind die Kantone künftig laut Auskunft des Bundesamtes für Justiz verpflichtet, dem Bund konkrete Zahlen zu den Landesverweisen zu liefern. Immerhin.
(Nordwestschweiz)