Bei einer neuen Online-Meldestelle können Bundesangestellte Bericht erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass in ihrem Amt Korruption betrieben wird. «Whistleblowing-Meldestelle» nennt sich das und ist eine Initiative der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Sie soll helfen, dass mehr Beamte auf Missstände in der Bundesverwaltung hinweisen. Die Homepage ist seit dem 1. Juni online.
Die Bundesverwaltung gehört zusammen mit dem Bundesrat zur Exekutive der Schweiz. In den sieben Departementen arbeiten 37'000 Personen. Das macht das Amt zu einem wichtigen Apparat der Demokratie. Kommt es zu Korruptionsfällen – und die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass dies in der Bundesverwaltung immer wieder der Fall war – ist dies besonders stossend. Denn korruptes Verhalten lässt das Vertrauen in die Integrität von Staat und Verwaltung schwinden. Und: Betroffen sind bei Korruption beim Bund die Steuerzahler. Es ist ihr Geld, das veruntreut wird.
Bereits seit dem 1. Januar 2011, mit der Einführung des neuen Artikels 22a im Bundespersonalgesetz, sind Bundesangestellte verpflichtet, festgestellte Missstände in der Verwaltung zu melden. Die Whistleblower konnten dies bisher tun, indem sie sich per E-Mail, Brief oder Telefon an die EFK-Meldestelle wandten. Denn als oberstes Finanzaufsichtsorgan überwacht sie die Bundesverwaltung und ist von ihr unabhängig.
Mit der neuen Online-Plattform ist es nun möglich, vollständig anonymisiert einen Verdacht auf Korruption zu äussern. Ein Algorithmus verschlüsselt die Informationen, welche die Bundesangestellten auf der Website eintragen. Eric-Serge Jeannet, EFK-Vizedirektor sagt: «Die Plattform ist eine Modernisierung und bietet mehr Sicherheit und Anonymität.» Das soll helfen, dass sich mehr Leute trauen, gegen Korruption aktiv zu werden. Denn laut Jeannet gibt es viele, die sich nicht melden, weil man nicht als Verräter gelten wolle. Gut in Erinnerung ist der Fall einer Projektsistierung für eine bodengestützte Luftabwehr. Aufgrund von internen Dokumenten, die nach Aussen gelangten, wurde bekannt, dass die zu beschaffenden Lenkwaffen die Anforderungen nicht erfüllten. Korpskommandant André Blattmann äusserte sich daraufhin harsch über «diesen Missetäter», «widerlichen Kerl» und «Verräter», der die Dokumente geleakt hatte.
Neben dem Meldesystem der EFK haben auch verschiedene andere Departemente eine Stelle eingerichtet, an die sich Whistle-blower melden können. So beispielsweise das Bundesamt für Rüstung oder das Bundesamt für Strassen. Ganz zum Missfallen der EFK. Denn laut Gesetz sollte es bei der Bundesverwaltung nur eine Stelle für Whistleblower geben. Jeannet sagt: «Mit eigenen Meldestellen wollen die Ämter verhindern, dass Korruptionsskandäle nicht über den eigenen Einflussbereich hinaus bekannt werden. Es ist fraglich, ob diese Stellen genügend Distanz zu den Ämtern haben.» Darum brauche es eine alleinige Meldestelle. Dass es verschiedene Meldestellen für Korruptionsverdacht gibt, habe die eigentliche Hauptmeldestelle der EFK geschwächt. Das zeigen auch die Zahlen.
78 Verdachtsfälle in einem Jahr seien wenig, sagt Jeannet. Er glaubt, dass sich diese Zahl mit der neuen Online-Plattform noch in diesem Jahr um dreissig Prozent steigern wird.
Die Online-Plattform der EFK ist nun ein erster Schritt, mit den verschiedenen Whistleblow-Meldestellen aufzuräumen. Jeannet ist mit den anderen Ämtern, die eine eigene Meldestelle betreiben in Kontakt und hofft, dass sich das System bald vollständig zentralisieren wird.