Schweiz
Energie

Windräder in Naturschutzgebieten: Volksinitiative geplant

Am Schluss wird wohl das Volk entscheiden, ob Windturbinen auch in geschützten Landschaften gebaut werden dürfen.
Am Schluss wird wohl das Volk entscheiden, ob Windturbinen auch in geschützten Landschaften gebaut werden dürfen.
bild: keystone

Windräder in Naturschutzgebieten: Landschaftsschützer wollen Volksinitiative lancieren

Nach dem Ständerats-Entscheid für Wind- und Pumpspeicherkraftwerke in Naturschutzgebieten werden die Landschaftsschützer wohl eine Volksinitiative lancieren – um dies doch zu verhindern.
01.06.2016, 05:3901.06.2016, 06:39
Antonio FUmagalli / Nordwestschweiz

Von den Damen und Herren Ständeräten hatte es zwar niemand dabei, gehörig Eindruck gemacht hat es aber ganz offensichtlich: ein Bilderbuch namens «Naturerbe der Schweiz» mit Bildern von den schönsten Landschaften der Schweiz, den sogenannten «Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (BLN). Gleich mehrfach wurde der Bildband in der Debatte des Ständerats vom Dienstag erwähnt – denn Umweltorganisationen hatten es im Vorfeld jedem einzelnen der 46 Vertreter im Stöckli per Post geschickt.

Die Absicht dahinter: Die spektakulären Fotos der Berner Hochalpen, des Luzerner Gletschergartens oder des Lavaux’ hätten die Ständeräte dazu animieren sollen, bei der Beratung der Energiestrategie 2050 das intakte Landschaftsbild stärker zu gewichten. «Wir hofften, dass Bilder mehr bewirken als Worte», sagt Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Doch es blieb bei der Hoffnung – der Ständerat beerdigte das Anliegen der Umweltschützer mit 31 zu 12 Stimmen.

Konkret ging es um drei Worte, den «Kern seines Schutzwertes». National- und Ständerat hatten bereits in früheren Lesungen beschlossen, dass Windturbinen oder Pumpspeicherwerke zur Erreichung der Energiewende-Ziele grundsätzlich auch in Naturschutzgebieten gebaut werden dürfen. Umwelt- und Landschaftsschützer liefen schon damals dagegen Sturm, sie hofften aber, dass das Parlament wenigstens besagte Formulierung nun ins Gesetz schreiben würde. Damit hätten Kraftwerke nur gebaut werden dürfen, wenn sie den «Kern des Schutzwertes» der BLN-Gebiete, die nicht weniger als 19 Prozent der Landesfläche ausmacht, nicht verletzt hätten. Doch das ist jetzt vom Tisch.

Freie Sicht auf Eiger, Mönch und Jungfrau: Was wenn hier plötzlich Windturbinen stehen?
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Bild: KEYSTONE

Jetzt kommt die Initiative

Für die Landschaftsschützer kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken – im Gegenteil. Was sie bislang nur als Druckmittel in die politische Diskussion einbrachten, wird konkret: Sie wollen ihr Anliegen mittels Volksinitiative durchsetzen.

Der Text steht noch nicht, die Stossrichtung ist aber klar: Bund und Kantone sollen zur «ungeschmälerten Erhaltung» der BLN-Objekte verpflichtet werden. Falls aufgrund einer Interessensabwägung dennoch Windräder oder Pumpspeicherwerke gebaut werden sollen, muss immerhin der «Kern des Schutzwertes» erhalten bleiben. Wie dieser genau zu definieren ist, dürfte für juristische Diskussionen sorgen. Rodewald verweist dabei auf Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission.

Wann die Initiative genau ergriffen wird, und wer von den verschiedenen Umweltorganisationen mit im Boot sein wird, soll sich in den nächsten Wochen konkretisieren. Eine gewichtige Organisation – der WWF – meldet jedenfalls schon mal Vorbehalte an. Auf Anfrage heisst es, dass man es «extrem befürwortet» hätte, wenn der viel zitierteZusatz ins Gesetz geschrieben worden wäre. «Dies hätte die Planungssicherheit klar erhöht», sagt Energieexperte Patrick Hofstetter.

Jetzt auf

Weil in der ständerätlichen Debatte der Wille des Bundesrats jedoch zum Ausdruck gekommen sei, sei eine Initiative nach Einschätzung des WWF «wahrscheinlich nicht nötig». Entsprechend stehe man derzeit auch nicht in Verhandlungen mit möglichen Initianten, werde die Entwürfe aber «genau prüfen», so Hofstetter, der sich auf das Votum von Energieministerin Doris Leuthard bezieht. Diese sagte im Rat, dass der «Bundesrat selbstverständlich Landschaftsikonen schützen will» und Behörden die Einzelfallprüfung «bisher gut gelöst haben».

«Wenn eine solche Initiative kommt, wünsche ich einen fröhlichen Abstimmungskampf gegen diese Bilder.»
Werner Luginbühl

Landschaftsschützer Rodewald will den bundesrätlichen Beteuerungen allerdings nicht recht Glauben schenken, er fürchtet sich vor einem «Dammbruch bei der Aushöhlung des Landschaftsschutzes in der Schweiz». Entsprechend rechnet er mit einer Lancierung der Initiative «in der zweiten Jahreshälfte».

Dass Volksinitiativen zum Schutz der Landschaft nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt sind, zeigt die Vergangenheit: Die «Rothenthurm-Initiative» beispielsweise wurde deutlich angenommen. Dessen war man sich am Dienstag auch im Ständerat bewusst. Werner Luginbühl, Berner BDP-Vertreter und Elektrizitätswerke-Verwaltungsrat, verwies in der Debatte auf das eingangs erwähnte Fotobuch: «Wenn eine solche Initiative kommt, wünsche ich einen fröhlichen Abstimmungskampf gegen diese Bilder, wie Sie sie in diesem Buch gesehen haben.» 

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