Droht das Schengen/Dublin-Aus? 4 Aussagen zum Frontex-Referendum im Faktencheck
Am 15. Mai stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Frontex-Referendum ab. Im Vorfeld der Abstimmung haben wir vier Aussagen überprüft.
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Diese Aussage ist falsch.
Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, ist ein Instrument des Schengen-Abkommens, bei dem auch die Schweiz dabei ist. Die Schweiz muss sich, wie alle anderen 26 Mitglieder, an Frontex finanziell und personell beteiligen. Die Höhe der Beiträge an Frontex hängt vom Bruttoinlandsprodukt ab.
Ist ein Frontex-Ausbau beschlossen, müssen alle Schengen-Mitglieder auch nachziehen und mehr Gelder sprechen – auch die Schweiz.
Diese Aussage ist zwar im Kern richtig, greift aber zu kurz.
Staaten, die beim Schengen-Abkommen dabei sind, müssen auch Weiterentwicklungen mittragen. Wer nicht mitzieht, dem droht ein Ausschluss aus dem Abkommen. Es gibt aber eine Ausnahme.
Wenn die Schweiz mit dem «Gemischten Ausschuss Schweiz-EU» innert 90 Tagen eine andere Lösung findet, bleibt das Abkommen in Kraft. Zum «Gemischten Ausschuss» gehört die EU-Kommission und alle Mitgliedstaaten der EU. Der Entscheid, dass die Schweiz weiterhin beim Abkommen dabei ist, müsste aber einstimmig fallen. Wenn das nicht passiert, wird das Schengen-Abkommen nach weiteren drei Monaten automatisch beendet.
Fällt das Schengen-Abkommen, würde das automatisch ein Ende von Dublin bedeuten, weil die beiden Abkommen rechtlich miteinander verknüpft sind.
Sollte das Schweizer Stimmvolk beschliessen, dass der Bund die Frontex-Gelder nicht erhöhen soll, steht das Schengen/Dublin-Abkommen tatsächlich auf der Kippe. Ausser, die Schweiz findet zusammen mit dem «Gemischten Ausschuss» eine andere Lösung. Ob sich eine solche finden lässt, ist schwierig zu beurteilen. Bislang hat die Schweiz alle Schengen-Weiterentwicklungen übernommen.
Fakten-Tacho
Diese Aussage ist falsch.
Gemäss Bundesrat hätte das Ende der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit «weitreichende Folgen» für die Schweiz. Besonders betroffen wären der Personen- und Warenverkehr, der Asylbereich sowie die Sicherheit.
Die Schweiz nimmt seit 2008 an dieser Zusammenarbeit teil.
- Personen- und Warenverkehr: Ohne Schengen/Dublin-Abkommen müssten die Nachbarstaaten der Schweiz an ihren Grenzen systematische Kontrollen durchführen. Wer nach Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich ein- oder ausreisen wollte, würde folglich an der Grenze kontrolliert werden. Täglich überqueren 1,7 bis 1,2 Millionen Fahrzeuge die Schweizer Grenzen. Zu Stosszeiten könnte eine solche Zollkontrolle zu längeren Wartezeiten und Stau führen.
Fällt das Schengen-Visum, würden zudem Touristinnen und Touristen aus visumspflichtigen Staaten für eine Reise durch Europa einen zusätzlichen Stempel für die Schweiz brauchen. Das hätte sowohl Auswirkungen auf den Tourismus als auch auf den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort.
- Asylbereich: Durch die Dublin-Zusammenarbeit dürfen Migrantinnen und Migranten nur in einem europäischen Land einen Asylantrag stellen. Fällt das Abkommen, könnten die Asylanträge in der Schweiz ansteigen, weil Migrantinnen und Migranten, die bereits in Europa ein Asylgesuch gestellt haben, ein zweites in der Schweiz einreichen könnten.
Nicht nur die Anzahl Asylgesuche könnte zunehmen, sondern auch die Anzahl Migrantinnen und Migranten. Denn aktuell überstellt die Schweiz deutlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten, als sie selbst von diesen übernimmt.
- Sicherheit: Durch die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit haben die Schweizer Behörden zudem Zugriff auf das europäische Fahndungssystem SIS und weitere EU-Informationssysteme. Ohne Abkommen wären sicherheitsrelevante Informationen nur Bruchstückhaft zugänglich (über Interpol oder bilaterale Polizeizusammenarbeit).
Eine Schweiz ohne Schengen/Dublin würde anders aussehen, als wir sie heute kennen. In einem Bericht von 2018 hielt der Bundesrat zudem fest, dass der Wegfall des Abkommens die Schweizer Volkswirtschaft jährlich mehrere Milliarden kosten würde.
Fakten-Tacho
In der Theorie ist diese Aussage falsch. Recherchen von Journalistinnen und Journalisten zeigen jedoch etwas anderes.
Aber der Reihe nach: Grundsätzlich muss sich Frontex an die Grundrechte halten. Heisst: Migrantinnen und Migranten, die EU-Raum betreten, haben ein Anrecht auf ein rechtsstaatlich durchgeführtes Asylverfahren.
Überprüft wird die Einhaltung der Grundrechte seit 2011 von einem Konsultationsforum, das die Agentur bei ihrer Arbeit überwacht. In diesem Forum sind NGOs und internationale Organisationen, die Grundrechtsbeobachtende vor Ort schicken, um die Frontex-Einsätze zu überprüfen.
Wer bei Frontex arbeitet, ist verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen umgehend zu melden. Gemäss dem Bundesrat seien bislang keine solchen Vorfälle rapportiert worden.
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2020 publizierte der «Spiegel» eine Recherche von den EU-Aussengrenzen. Auf Videos ist zu sehen, wie maskierte Männer an der Grenze zu Kroatien Geflüchtete aus der EU prügeln. Auch in Griechenland häuften sich Berichte über unrechtmässige Abschiebungen. In der Ägäis sollen Grenzschützer Boots-Flüchtlinge zurück aufs offene Meer geschleppt und sie ihrem Schicksal überlassen haben. Im Frühjahr 2020 soll an der griechisch-türkischen Grenze gar ein Migrant erschossen worden sein.
Bei einigen dieser Vorfällen soll auch Frontex involviert gewesen sein. Frontex-Beamte sollen sogenannte «Pushbacks» im östlichen Mittelmeer untätig beobachtet und teilweise sogar mitgeholfen haben. Solches Verhalten verstösst nicht nur gegen die UN-Flüchtlingskonvention, sondern gegen die EU-Grundwerte.
Frontex weiss von den Vorwürfen und hat selbst einen Vorfall nördlich der Insel Lesbos in einem Serious Incident Report dokumentiert. Darin heisst es abschliessend, dass die präsentierten Fakten eine mögliche Grundrechtsverletzung stützen würden. Der Bericht zeige aber auch, dass keine Frontex-Schiffe am Vorfall beteiligt waren. Frontex bestreitet bis heute, direkt in Menschenrechtsverletzungen involviert gewesen zu sein.
Die Aussage lässt sich folglich nicht abschliessend als klar wahr oder klar falsch einordnen. Frontex sagt, man halte sich an die Grund- und Menschenrechte, Videos und Bilder zeigen etwas anderes.
