Genfer Gericht bestätigt Gefängnisstrafe für Messerstecher
Ein junger Mann, der 2019 in einem Genfer Parkhaus einen 22-jährigen Portugiesen erstochen hat, ist in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Das kantonale Berufungsgericht lehnte den Rekurs des zur Tatzeit 18-Jährigen fast vollständig ab.
Die Strafe wurde lediglich wegen überlanger Verfahrensdauer um zehn Monate reduziert. Weiter bestätigte das Gericht die von der Vorinstanz für den Angeklagten angeordnete stationäre Massnahme mit ambulanter Therapie.
Der Mann war bereits 2021 vom Jugendgericht zu 38 Monaten Haft verurteilt worden, weil er sich im Januar 2017 in St-Jean GE an der brutalen Gruppenmisshandlung zweier Unbekannter beteiligt hatte. Zwei Jahre später, kaum volljährig, tötete er den Portugiesen mit einem Messerstich ins Herz.
Während die Verteidigung auf einen eventualvorsätzlichen Totschlag plädierte, hielt das Berufungsgericht am Straftatbestand Mord fest
Der brutale Tod des jungen Portugiesen im Parkhaus hatte in Genf damals grosse Betroffenheit ausgelöst. Kurz danach nahmen rund 4000 Menschen in Genf an einem Trauerzug zu Ehren des Getöteten teil. (sda)
