Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen 34-jährigen Mann mit einem Strafbefehl verurteilt, weil er auf Facebook einen Hasskommentar gegen Karin Keller-Sutter veröffentlichte. Den Fall hatte die «SonntagsZeitung» am Wochenende publik gemacht.
Der Strafbefehl sei am 22. Mai 2018 vom Untersuchungsamt Gossau erlassen worden, bestätigte der Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft am Montag gegenüber Keystone-SDA einen Bericht der «SonntagsZeitung».
Ein heute 34-jähriger Mann hatte auf Facebook einen Kommentar zu einem Artikel über die Feier zum Ständeratspräsidium von Karin Keller-Sutter im Dezember 2017 verfasst. Er schrieb: «Die Schlampe gehört in en indische Bus, ellei, nachts am 3...»
Nach einer Anzeige der Politikerin wurde er von der Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit sowie wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Weiter erhielt er eine Busse von 120 Franken.
Der Mann habe in seinem Kommentar Bezug genommen auf in Indien verübte Gewaltdelikte und sexuelle Übergriffe auf Frauen, begründete die Staatsanwaltschaft den Entscheid.
Diese Fälle hätten international und insbesondere auch in der Schweiz immer wieder für mediales Aufsehen gesorgt. Aus diesem Grund verstehe der durchschnittliche Leser, was der Beschuldigte damit gemeint habe, nämlich, dass der Privatklägerin ebenfalls Gewalt oder ein Übergriff auf ihre sexuelle Integrität widerfahren solle.
Der Entscheid der Staatsanwaltschaft ist rechtskräftig. (sda)