Lie-in-Protest an der New Yorker Gay Pride Parade. Für die höhere Trennungsquote bei eingetragenen Partnerschaften gibt es laut Experten gute Gründe. Bild: PORTER BINKS/EPA/KEYSTONE
Bei Schweizer Lesben und Schwulen kommt es häufiger zur Trennung als bei Hetero-Ehepaaren
Jede zehnte eingetragene Partnerschaft zwischen Schwulen oder Lesben seit 2007 ist wieder aufgelöst worden. Die Trennungsquote von 9,8 Prozent liegt bedeutend höher als bei heterosexuellen Ehen (5,8 Prozent). Das hat das Bundesamt für Statistik ermittelt, wie die «SonntagsZeitung» schreibt.
Berücksichtigt in der Statistik sind alle eingetragenen Partnerschaften seit die eheähnliche Gemeinschaft für Homosexuelle 2007 eingeführt wurde. Zwischen 2007 und 2015 wurden 8008 Partnerschaften geschlossen, 783 wieder aufgelöst. Im gleichen Zeitraum kam es zu 374'898 Eheschliessungen, von denen 21'700 geschieden wurden.
International ist das Phänomen der höheren Trennungsquote bekannt. Richtig erforscht für die Schweiz ist es aber nicht. Dennoch nennt die «SonntagsZeitung» unter Berufung auf Experten Erklärungsansätze:
Die eingetragene Partnerschaft ist vom Design her einfacher aufzulösen
Partner in homosexuellen Beziehungen sind tendenziell besser gebildet und verdienen mehr – das reduziert die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung
Häufiger als bei Ehen sind bei eingetragenen Partnerschaften keine Kinder involviert – eine solche «gemeinsame Investition» (Soziologensprech) hemmt die Trennung
Eine Homo-Ehe könnte die Chance erhöhen, dass Beziehungen von Homosexuellen stabiler werden. Darauf weisen Studien aus dem Ausland hin.
Laut dem Schwulenverband Pink Cross gibt es zudem auch Studien, die das Gegenteil belegen: dass schwule Paare eine tiefere Auflösungsquote hätten als heterosexuelle.
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SP-Funiciello sagt, was sie nach den abgelehnten AHV-Beschwerden nun fordert
Wegen falsch kommunizierter Zahlen wollten Grüne und SP-Frauen, dass das Bundesgericht die AHV-Abstimmung von 2022 aufhebt. Die Beschwerden wurden jedoch abgelehnt, sehr zur Enttäuschung von SP-Nationalrätin Tamara Funiciello.
Das Bundesgericht hat die Beschwerden abgelehnt. Ihr Fazit? Ich bin mit diesem Urteil natürlich nicht zufrieden. Wir kamen mit der Erwartung hierher, dass wir gewinnen. Nun haben wir leider verloren.