Nach dem Terrorangriff auf Velotouristen in Tadschikistan hat sich die Schweizer Justiz in die Ermittlungen eingeschaltet. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren. Bei der Attacke waren am Sonntag ein Schweizer getötet und eine Schweizerin verletzt worden.
Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) richtet sich gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Mord, schwere Körperverletzung, Mitgliedschaft respektive Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie Verletzung des Gesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.
Die BA bestätigte am Donnerstag gegenüber der Agentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen. Es handle sich dabei um das übliche Vorgehen bei mutmasslichen Anschlägen, bei denen Schweizer Staatsbürger in Mitleidenschaft gezogen worden seien, hiess es auf Anfrage.
Nach Ansicht des tadschikischen Innenministeriums steht hinter dem Angriff die Partei der islamischen Wiedergeburt. Die Angreifer hätten auf Anordnung des «aktiven Parteimitglieds» Nossirchudschi Ubaidow gehandelt.
Den Angriff führte demnach ein weiteres «aktives Mitglied» der Partei aus, der 33-jährige Hussein Abdussamadow. Dieser sei festgenommen worden und habe die Tat gestanden. Am Montagabend hatte allerdings die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) den Angriff für sich beansprucht.
Die Velotouristen waren am Sonntag im Bezirk Danghara rund 100 Kilometer südöstlich der Hauptstadt Duschanbe zunächst mit einem Auto angefahren und anschliessend mit Messern und Schusswaffen attackiert worden. Ein Schweizer, ein Niederländer und zwei US-Bürger wurden dabei getötet.
Eine Schweizerin und ein weiterer Niederländer wurden verletzt. Ein Franzose kam unversehrt davon. Die verletzte Schweizerin wurde am Mittwoch in die Schweiz zurückgeflogen. (sda)