Als Lisa Bosia Mirra im September 2016 verhaftet wurde, ging ein kleiner Aufschrei durch die Schweiz. Die Tessiner SP-Grossrätin wurde dabei erwischt, wie sie Flüchtlinge vom italienischen Como mit dem Auto über die Schweizer Grenze bringen wollte. Von vielen Seiten wurde Bosia Mirra für ihren Mut gelobt, von anderen als kriminelle Schlepperin verschrien. Bosia Mirra selbst schwieg und sass die Schlagzeilen aus.
Mitte April wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen und einer Busse verurteilt. Ermittlungen hätten gezeigt, dass die Grossrätin in mindestens neun Fällen die illegale Einreise in die Schweiz ermöglicht habe. Auf ihrer Facebook-Seite verfasste Bosia Mirra als Reaktion auf das Urteil ein ausführliches Statement.
Ich habe die letzten Tage mit Flüchtlingen in Belgrad verbracht, die dort blockiert sind und nicht weiterreisen können. Endlich habe ich nun Zeit, die Tageszeitungen durchzugehen und ein paar Dinge richtigzustellen, die in den letzten Monaten geschrieben wurden, vor allem vom «Corriere del Ticino» und vom «Mattino della Domenica».
Erstens möchte ich sagen, dass ich am 1. September nicht angehalten worden bin, sondern dass ich angehalten habe. Als ich bemerkte, dass uns die Grenzwächter im Auto verfolgten, bin ausgestiegen und habe die Uniformierten gegrüsst. Ich habe ihnen meine Dokumente, meinen Autoschlüssel und mein Telefon ausgehändigt. Das Ganze geschah mit dem höchsten Mass an Respekt von meiner Seite aus.
Zweitens muss ich richtigstellen, dass mir nie Handschellen angelegt wurden. Ich wurde zuerst auf den Polizeiposten in Chiasso begleitet, wo ich meinen Anwalt anrufen konnte. In Lugano wurde ich dann von Staatsanwältin Margherita Lanzillo befragt.
Drittens habe ich Lanzillo sofort meine Kooperation angeboten und am späteren Nachmittag waren alle Fakten geklärt. Am zweiten Tag musste ich für eine Gegenüberstellung nochmals bei der Staatsanwältin antraben. Dann schlossen wir alle Formalitäten zum ersten Tag ab.
Ich werde oft gefragt, ob ich weiss, wie es den Personen gehe, denen ich über die Grenze geholfen habe. Von Einigen weiss ich, dass es ihnen gut geht. Von Anderen weiss ich, dass sie in einem Dublin-Verfahren stecken, gegen das sie Rekurs eingelegt haben. Zu einigen habe ich den Kontakt verloren weil sie weder eine Telefonnummer, noch andere Möglichkeiten haben, um in Kontakt zu bleiben.
Weiter möchte ich Antwort geben, auf die drei Fragen, von Herrn Martin Pescatore, (wie feige einen falschen Namen zu benutzen!) die er mir im «Mattino della Domenica» gestellt hat. (Anmerkung der Redaktion: Der «Mattino della Domenica» ist eine Tessiner Sonntagszeitung, die politisch der rechtspopulistischen Lega dei Ticinesi nahesteht. Nach der Verurteilung von Bosia Mirra veröffentlichte die Zeitung einen Leserbrief eines sogenannten «Martin Pescatore», der sich mit drei Fragen an die Fluchthelferin wandte):
Zur ersten Frage: Ich habe niemandem etwas gestohlen. Die Personen, denen ich geholfen haben, waren stark gefährdete Menschen, für die es absolut notwendig war, ihre Verwandten so schnell wie möglich zu erreichen. Um ihnen zu helfen, habe ich nicht Geld von Dritten, sondern mein eigenes benutzt.
Zweite Frage: Wenn drei ältere Tessiner einzig von der AHV leben, laufen sie Gefahr, in ihrer Gesundheit und Integrität gefährdet zu sein. Sie tun also gut daran, Gold, Myrre und Weihrauch zu stehlen. Danach müssten Sie natürlich bereit sein, die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Aber wenn Sie die drei alten Herren mit Ihrem Handeln retten, wird Ihr Herz wissen, dass Sie das Richtige getan haben.
Dritte Frage: Wenn Sie mit 250km/h herumfahren und sich nicht gerade an einem Formel-1-Rennen befinden, sind Sie kein guter Fahrer, sondern ein Strassenpirat und Depp.
Sollte es noch immer nicht klar sein, wiederhole ich es jetzt hier: Die Tausenden Rückschiebungen von Flüchtlingen an der Grenze dienen dem Zweck, die Zahl der Asylanträge in der Schweiz zu drosseln. Diese Praxis ist mit den Dublin-Regeln nicht konform. Alle Menschen haben ein Recht darauf, in der Schweiz einen Asylantrag zu stellen. Es ist die Aufgabe des Staatssekretariates für Migration (SEM), das Gesetz anzuwenden und über die Anträge zu entscheiden. Ich kenne das Asylgesetz gut, habe ich doch zehn Jahre lang als Assistentin bei Befragungen zu den Asylgründen beim SEM mitgearbeitet.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) schreibt zu der illegalen Einreise Folgendes: «Wird klar, dass es sich bei einer migrantischen Person, die illegal einreist, um einen Flüchtling handelt, gelten nicht dieselben Gesetze, wie bei der illegalen Immigration.» Und nun frage ich mich: Waren die Menschen im Park «San Giovanni» in Como etwa nicht als Flüchtlinge erkennbar? Ich habe an der Grenze Rückschiebungen von Personen gesehen, die in Ägypten vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt wurden, ich habe Personen gesehen, die gefoltert wurden, schwangere Frauen und auch unbegleitete Minderjährige (fast 4000 Minderjährige wurden im Jahr 2016 an der Schweizer Grenze zurückgeschickt).
Es ist falsch, den Grenzwächtern die Aufgabe zu übertragen, jene Flüchtlinge, die ein Asylgesuch stellen wollen, von denen zu trennen, die keines stellen wollen. Dieser Vorgang reiht sich ein in einen gängigen Prozess der Kriminalisierung der Migration in ganz Europa. Warum so viele untertauchen, nachdem sie in der Schweiz einen Asylantrag gestellt haben, ist einfach erklärt: Die Schweiz ist Europameisterin, wenn es um Dublin-Rückschiebungen geht. Wir sind das Land, das die meisten Menschen zurückschickt, insbesondere nach Italien. Das wissen die Flüchtlinge und darum verlassen sie die Schweiz, um ihr Glück in einem Land zu suchen, wo es mehr Gastfreundschaft gibt.
Die Zahl der Asylsuchenden, der Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen, machen in der Schweiz 1,2 Prozent der ganzen Bevölkerung aus. Zum Vergleich: Die Alzheimer-Erkrankten machen 2,4 Prozent. Ich benutze diese zwei Zahlen, um das Asyl-Phänomen in seinen Dimensionen zu zeigen.
Nun möchte auch ich dem «Mattino della Domenica» ein paar Fragen stellen:
Dies sind reale Situationen, die sich täglich wiederholen.
Die Schweizer Verfassung schützt zwei wichtige Werte: Die Achtung von Gesetz und Ordnung und die Würde des Menschen. Über meine Person hinaus wird vor Gericht die Frage immer wichtiger: Welche dieser zwei Werte nun Vorrang hat. Dies ist das Kernthema, über welches wir nachdenken müssen.
Ich möchte die Gesetzesbefürworter daran erinnern, dass auch die Sklaverei per Gesetz legitimiert war, oder die Apartheid. Auch die Ermordung von Homosexuellen war juristisch geregelt und ist es in manchen Ländern bis heute noch. Darum braucht es Gerichte und Richter, die entscheiden, welche Gesetze auch einmal verletzt werden können, sollte dies notwendig sein. Ich denke, keinem Menschen darf es verboten sein, das eigene Leben in Sicherheit bringen zu wollen, mit seiner eigenen Familie zu leben, seine Lebensumstände zu verbessern, eine Ausbildung zu absolvieren und einen Job zu haben.
Eine letzte Sache noch.
Zu dem Einwand, dass die Personen im Park von Como nicht an Leib und Leben bedroht sind, muss ich eine Geschichte erzählen. Ich traf einen Mann, der mir sagte, dass er sich auf der Polizeistation zu erhängen versuchte. Damit wollte er verhindern, dass er ein drittes Mal zurück nach Italien abgeschoben wird. Ich zweifelte an seiner Erzählungen, dies sah er wohl meinem Blick an. Also knöpfte er sein Hemd aus und zeigte auf seine Brust. Zu sehen waren noch die Abdrücke der Elektroschocker, die ihn wiederbelebt hatten. Zuletzt wurde dem Mann geholfen, weil sein Leben und seine Gesundheit sehr gefährdet waren. Ich hoffe, dass es ihm heute gut geht, er sein Trauma überwinden konnte und von Neuem zu Leben begonnen hat.