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Neuer Asbest-Prozess gegen Milliardär Schmidheiny

Neuer Asbest-Prozess gegen Milliardär Schmidheiny 

27.01.2019, 15:51
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Eine Untersuchungsrichterin in Neapel hat am Freitag die Eröffnung eines neuen Prozesses gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny beschlossen. Der Vorwurf lautet auf vorsätzliche Tötung in Zusammenhang mit asbestbedingten Krankheiten in einem Werk der Firma Eternit in Neapel. Für Schmidheiny sind die Vorwürfe «absurd» und «grotesk».

Der Prozess beginnt am 12. April, berichteten italienische Medien am Freitag. Ein Verfahren gegen Schmidheiny war im November 2014 letztinstanzlich mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Oberste Gericht in Rom sah die Vorwürfe gegen den Industriellen, vorsätzlich eine bis heute andauernde Umweltkatastrophe verursacht zu haben, als verjährt an.

ARCHIV --- Portrait des Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny, aufgenommen im Maerz 1997. Stephan Schmidheiny droht in Italien ein weiterer Asbest-Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schwe ...
Stephan Schmidheiny auf einem der raren Fotos, aufgenommen 1997.Bild: Keystone

Bei den Vorwürfen gegen den Schweizer Industriellen ging es um Hunderte durch Asbest erkrankte oder an asbestbedingten Krankheiten verstorbene Menschen im Zusammenhang mit den vier Eternit-Werken in Italien. Die von Schmidheiny geführte Schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später Hauptaktionär der Eternit Italia SpA.

In einer Mitteilung an die Medien sprach Schmidheinys Anwalt am Freitag von einem «absurden Mordvorwurf» gegen seinen Mandanten. Die Richterin habe «rechtswidrig» ein weiteres erstinstanzliches Hauptverfahren gegen Stefan Schmidheiny zugelassen. Der Vorwurf, Schmidheiny habe aus reiner Profitgier gehandelt und wissentlich und willentlich Arbeitnehmer der Eternit-Fabrik in Napoli-Bagnoli getötet, sei «grotesk».

Acht Todesfälle im Visier

Im Verfahren in Neapel gehe es um asbestbedingte Todesfälle von sechs ehemaligen Arbeitern sowie zwei Anwohnern der Eternitfabrik in Bagnoli, wird in der Mitteilung weiter präzisiert. Im zweiten laufenden Verfahren in Turin gehe es um einen ehemaligen Angestellten und eine Anwohnerin.

Wenn die Anklage nun in Neapel ihren im Jahr 2014 verlorenen Prozess wiederaufnehmen wolle, so verstosse dies gegen fundamentale Menschenrechte, hiess es in der Mitteilung weiter. In der Europäischen Menschenrechtskonvention sei das Verbot der Mehrfachbestrafung verankert und garantiert.

Niemand könne und dürfe deshalb wegen des gleichen Sachverhalts zweimal vor Gericht gestellt werden. Die Verteidigung werde auch in Neapel «gegen die krasse Verletzung» dieses grundlegenden Rechtsprinzip kämpfen. (sda/apa)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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no-Name
27.01.2019 17:08registriert Juli 2018
Als nicht Milliardär ist diese Frage einfach zu stellen. Aber wenn man mehr Geld hat als man vernünftig ausgeben kann, warum zahlt man den Betroffenen dessen Angehörige einen grossen Teil der Arbeit geleistet haben auf dem der eigene Wohlstand aufbaut nicht freiwillig eine grosszügige Abfindung?

Schon nur als zeichen der Wertschätzung...

Aber vlt bin ich ein sehr naiver Mensch. 🤷🏽‍♂️
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Maranothar
27.01.2019 17:24registriert Juni 2016
Seit 1970 gilt Asbest offiziell als krebserzeugend.
Wenndanach weiter gemacht wurde gehört der Verantwortliche bestraft.

Das erste Verfahren wurde wegen verjährung beendet, somit kann man wohl kaum von Doppelbestrafung reden
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jupididi
27.01.2019 21:42registriert September 2016
An jedem grossen Vermögen kelbt eine menge Blut. Besonders in der Bau und Rohstoffbranche.
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