Eine Untersuchungsrichterin in Neapel hat am Freitag die Eröffnung eines neuen Prozesses gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny beschlossen. Der Vorwurf lautet auf vorsätzliche Tötung in Zusammenhang mit asbestbedingten Krankheiten in einem Werk der Firma Eternit in Neapel. Für Schmidheiny sind die Vorwürfe «absurd» und «grotesk».
Der Prozess beginnt am 12. April, berichteten italienische Medien am Freitag. Ein Verfahren gegen Schmidheiny war im November 2014 letztinstanzlich mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Oberste Gericht in Rom sah die Vorwürfe gegen den Industriellen, vorsätzlich eine bis heute andauernde Umweltkatastrophe verursacht zu haben, als verjährt an.
Bei den Vorwürfen gegen den Schweizer Industriellen ging es um Hunderte durch Asbest erkrankte oder an asbestbedingten Krankheiten verstorbene Menschen im Zusammenhang mit den vier Eternit-Werken in Italien. Die von Schmidheiny geführte Schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später Hauptaktionär der Eternit Italia SpA.
In einer Mitteilung an die Medien sprach Schmidheinys Anwalt am Freitag von einem «absurden Mordvorwurf» gegen seinen Mandanten. Die Richterin habe «rechtswidrig» ein weiteres erstinstanzliches Hauptverfahren gegen Stefan Schmidheiny zugelassen. Der Vorwurf, Schmidheiny habe aus reiner Profitgier gehandelt und wissentlich und willentlich Arbeitnehmer der Eternit-Fabrik in Napoli-Bagnoli getötet, sei «grotesk».
Im Verfahren in Neapel gehe es um asbestbedingte Todesfälle von sechs ehemaligen Arbeitern sowie zwei Anwohnern der Eternitfabrik in Bagnoli, wird in der Mitteilung weiter präzisiert. Im zweiten laufenden Verfahren in Turin gehe es um einen ehemaligen Angestellten und eine Anwohnerin.
Wenn die Anklage nun in Neapel ihren im Jahr 2014 verlorenen Prozess wiederaufnehmen wolle, so verstosse dies gegen fundamentale Menschenrechte, hiess es in der Mitteilung weiter. In der Europäischen Menschenrechtskonvention sei das Verbot der Mehrfachbestrafung verankert und garantiert.
Niemand könne und dürfe deshalb wegen des gleichen Sachverhalts zweimal vor Gericht gestellt werden. Die Verteidigung werde auch in Neapel «gegen die krasse Verletzung» dieses grundlegenden Rechtsprinzip kämpfen. (sda/apa)