Schweiz
Justiz

Betreuer warnt Kosovarin vor Ausschaffung und heiratet sie

Der Angeklagte vor dem Bezirksgericht in Brugg.
Der Angeklagte vor dem Bezirksgericht in Brugg.bild: tele m1

Betreuer warnt Kosovarin vor Ausschaffung – und heiratet sie später

Ein Betreuer des kantonalen Sozialdienstes hat eine Frau vor der Ausschaffung gewarnt. Er wollte eigentlich nur helfen – trotzdem sprach ihn das Bezirksgericht Brugg schuldig.
22.02.2017, 04:4422.02.2017, 08:52
Andreas Fahrländer / aargauer zeitung
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Asylunterkunft Brugg, morgens früh um 4.45 Uhr an einem Sommertag 2015. Ein Betreuer des kantonalen Sozialdienstes (KSD) geht zu Valentina (Namen geändert) und ihrer kleinen Tochter ins Zimmer und sagt: «You must pack. Today you are going back to Pristina.» Der Betreuer machte sich Sorgen um Valentina und das Kleinkind. Er wollte dabei sein, wenn die Kantonspolizei die beiden abholt, zum Flughafen bringt und in den Kosovo begleitet. Valentina will aber die Ausschaffung in ihr Heimatland nicht akzeptieren. Die Frau zieht sich an, packt ihre kleine Tochter und verschwindet Richtung Aare.

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Der Betreuer arbeitet seit gut einem Jahr beim kantonalen Sozialdienst. Er ist eigentlich promovierter Physiker, hat beim KSD schon Zivildienst gemacht und ist schliesslich fest angestellt worden. In Valentinas Akten hat er gelesen, dass sie im Kosovo vergewaltigt worden sein soll. Sie wurde schwanger dabei und brachte ein Mädchen zur Welt. Weil ein uneheliches Kind im Kosovo als Schande gilt, wurde sie von ihrer eigenen Familie verstossen. Der Vergewaltiger soll sie zudem mit dem Tod bedroht haben, wenn sie ihn anzeige oder von der Vergewaltigung erzähle. Sie kam in die Schweiz, stellte mehrere Asylgesuche, die allesamt abgelehnt wurden.

«Massiver Gewissenskonflikt»

Als der ausserordentliche Gerichtspräsident Michael Plattner den Angeklagten fragt, was in ihm vorgegangen sei an jenem frühen Sommermorgen, sagt er: «Ich hatte einen massiven Gewissenskonflikt.» Er habe gewusst, dass er nicht im Sinne seines Arbeitgebers handle, aber er wollte die Frau und das Kind beschützen: «Im Kosovo wäre sie gefährdet gewesen durch den Kindsvater – und durch sich selbst.»

Valentina besuchte in der Schweiz eine Psychotherapie. Sie sei schwer traumatisiert, erklärte der Angeklagte. Er habe nicht mit ihr über die Erlebnisse reden können. Als Betreuer hat er in der Unterkunft Geld ausbezahlt, Arzttermine vereinbart und Deutsch unterrichtet. Er sei in einer grossen Familie aufgewachsen, er habe eine soziale Ader, erklärte er dem Gericht.

Als Valentina an dem Morgen mit ihrer Tochter zur Aare lief, fürchtete er, sie würde ins Wasser gehen. Bis zu besagtem Tag der geplanten Ausschaffung sei das Verhältnis zu Valentina rein professionell gewesen. Das konnte er der Staatsanwaltschaft glaubhaft belegen. Nach ihrem Verschwinden aus der Asylunterkunft allerdings trafen sie sich immer wieder – zum Spazieren, zum Kaffee trinken und irgendwann auch bei ihm zu Hause. Valentina war zwischenzeitlich im Kosovo, habe dort in Angst und Schrecken gelebt. Jetzt leben die beiden mit Valentinas Tochter zusammen im Aargau. Sie verliebten sich. Anfang Februar haben sie geheiratet.

Bedingte Geldstrafe für verliebten Betreuer

Der Betreuer eines Asylzentrums warnte eine Asylsuchende vor deren Ausschaffung. Damit verletzte er das Amtsgeheimnis und wurde nun dafür bestraft. Video: © TeleM1

Keine kriminelle Energie

Weil er die geplante Ausschaffung verhindert und Valentina bei sich aufgenommen hat, wurde gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet: wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts. Die Verteidigung, die Staatsanwaltschaft und das Gericht waren sich immerhin einig, dass er keine kriminelle Energie in sich trage.

Das fünfköpfige Strafgericht sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen und zusätzlich zu einer Busse von 3500 Franken. Die Staatsanwältin habe treffend dargelegt, wie der Sachverhalt sei, sagte Gerichtspräsident Plattner. Man könne hier zwar einen Gewissenskonflikt haben. Aber trotzdem sei die Warnung an Valentina eine ganz klare Amtsgeheimnisverletzung gewesen – und die Verhinderung eines rechtsstaatlichen Handelns des Kantons. (aargauerzeitung.ch)

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Zwischenton
22.02.2017 08:00registriert Januar 2017
Der Mann mag "unrecht" gehandelt haben, das Herz aber auf dem rechten Fleck.
Ich wünsche der Familie alles Gute.
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LeCorbusier
22.02.2017 07:03registriert November 2015
Ich hätte es ihr auch gesagt!
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G. Nötzli
22.02.2017 08:00registriert Juni 2015
Wäre noch froh zu wissen, ob die Ehe immer noch gültig ist?

Happy End für den Start in den Tag...?
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