Dem 29-jährigen Schweizer, der in Zürich mehrere Mädchen missbraucht haben soll, droht ein langer Gefängnisaufenthalt. Die Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren gefordert.
Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von perfiden und skrupellosen Taten, «die ein Schaudern auslösen». Er ist davon überzeugt, dass die Polizei einen Serientäter geschnappt hat - auch weitere Opfer könnten nicht ausgeschlossen werden. Für den Staatsanwalt ist daher klar: Wäre der Mann noch auf freiem Fuss, dann hätte er diese «übelsten Sexualstraftaten in der Stadt Zürich wohl fortgesetzt».
Er bezeichnete den 29-Jährigen als einen höchst unberechenbaren und gefährlichen Sexualstraftäter mit einer hohen Rückfallgefahr. «Er zeigt weder echte Reue noch Einsicht und gegenüber den Opfern keine Empathie», sagte er. Der Mann habe zudem nie ein Geständnis aus freien Stücken abgelegt, sondern nur auf Anraten seines Verteidigers.
Der Beschuldigte sprach hingegen von «spontanen und dummen Aktionen», die er zu tiefst bereue. Er hasse Gewalt. Deshalb habe er versucht, so sanft wie möglich zu sein, habe mit seinen Opfern gesprochen - laut Staatsanwaltschaft sagte er dabei Dinge wie «Es geht schneller vorbei, wenn du dich nicht wehrst» - und sich auch entschuldigt.
Er, der gemäss Gutachten eine Neigung zu Pädophilie hat, habe einen riesigen Fehler begangen und sei überzeugt, es nie wieder zu tun. «Ich weiss, dass ich nicht rückfällig werde.»
Der Staatsanwalt wirft dem mehrfach vorbestraften Mann unter anderem vor, zwischen November 2015 und März 2016 drei Mädchen im Alter zwischen 8 und 13 Jahren missbraucht zu haben. Er stützt sich dabei auf die Aussagen der Opfer und das «Pseudo-Geständnis» des Beschuldigten.
Der bekannteste Fall spielte sich im November 2015 in der Zürcher Bäckeranlage ab: Er folgte - nur wenige Tage nachdem er vergeblich versucht hatte, ein 10-jähriges Mädchen in einen Keller zu ziehen - einem 8-jährigen Mädchen auf die Toilette. Dort versperrte er dem Kind den Ausgang und zwang es zu sexuellen Handlungen.
Er liess erst von seinem Opfer ab, als dessen Mutter die Toilettenanlage betrat und ihre Tochter um Hilfe schreien hörte. Der Beschuldigte klemmte der Mutter, die ihn festhalten wollte, den Arm in der Tür ein und konnte so entkommen.
Der Mann, der keine Ausbildung absolviert hat, muss sich deshalb unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher teilweise versuchter sexueller Handlungen mit Kindern verantworten. Ausserdem war er im Besitz von Kinderpornografie und beging Einbrüche.
Zudem soll er seine damals 16-jährige Kollegin vergewaltigt haben. Der Vorwurf: Er betäubte sie und verging sich anschliessend an seinem wehrlosen Opfer. Diesen Vorwurf bestreitet der Beschuldigte jedoch - der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Der Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und eine Busse von 1200 Franken. Zudem soll er eine ambulante Therapie absolvieren.
Nach der Mittagspause folgt das Plädoyer seines Verteidigers. (sda)