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Bundesgericht verurteilt SVP-Politiker wegen «Schlitzer-Inserat»

Schlitzer inserat
Dieses Inserat verstösst gegen das Gesetz.

Bundesgericht verurteilt SVP-Politiker wegen «Schlitzer-Inserat»

13.04.2017, 12:2213.04.2017, 13:42
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Der frühere SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär haben mit dem Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» gegen die Anti-Rassismusstrafnorm verstossen. Das Bundesgericht hat am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Mit dem Inserat seien die Kosovaren als Ethnie so dargestellt worden, dass sie im Vergleich zu anderen Ausländern gewalttätiger seien und deshalb kein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz hätten. So habe der Durchschnittsleser das Inserat verstanden, nimmt die Mehrheit der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes an.

SVP ist «konsterniert»
Die SVP nimmt «konsterniert» vom heutigen Urteil des Bundesgerichts Kenntnis, schreibt die Partei in einer Pressemitteilung. Die SVP lasse sich von diesem Urteil nicht einschüchtern. Sie werde weiterhin «Klartext reden und unverblümt» auf Missstände aufmerksam machen.
Die beiden Verurteilten verzichten auf einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es sei Sache des schweizerischen Bundesgerichts, in letzter Instanz über die Auslegung von demokratisch zustande gekommenem Schweizer Recht zu urteilen - ob einem diese Urteile passen oder nicht.

Das Inserat habe damit Stimmung gegen diese ethnische Gruppe gemacht. Das Inserat sei als Gesamtes zu betrachten. Deshalb greife der Einwand der Beschwerdeführer nicht, dass mit dem Inserat ein Einzelfall aufgegriffen worden sei, der sich tatsächlich ereignet hat. Der Entscheid verlief entlang der Parteigrenzen - die zwei SVP-Richter unterlagen gegen die drei weiteren Richter.

Bereits im März 2016 hatte das Obergericht Bern Baltisser und Bär als Verantwortliche für das Inserat im Rahmen der Kampagne für die Masseneinwanderungsinitiative 2011 wegen Rassendiskriminierung für schuldig befunden. Sie wurden gemäss Absatz 1 (Aufruf zu Hass oder Diskriminierung) zu bedingten Geldstrafen von 45 Tagessätzen zu je 300 beziehungsweise 220 Franken verurteilt. (Sitzung 6B_610/2016 vom 13.04.2017) (sda)

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56 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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yellowastra
13.04.2017 12:24registriert Februar 2016
Sie können ja noch zum EGMR gehen hihi
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dracului
13.04.2017 13:23registriert November 2014
Ich empfehle der SVP, genau diesen Fall vor den europäischen Gerichtfhof für Menschenrechte (EGMR) zu bringen. In diesem Fall können wohl nur noch fremde Richter helfen 😅.
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Bruno Wüthrich
13.04.2017 12:41registriert August 2014
Jetzt kommt die SVP Initiative zur Abschaffung des Bundesgerichts. Möglicher (wie gelegentlich auch schon, etwas irreführender) Titel: Für eine gerechtere Schweiz!
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