Der frühere SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär haben mit dem Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» gegen die Anti-Rassismusstrafnorm verstossen. Das Bundesgericht hat am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Mit dem Inserat seien die Kosovaren als Ethnie so dargestellt worden, dass sie im Vergleich zu anderen Ausländern gewalttätiger seien und deshalb kein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz hätten. So habe der Durchschnittsleser das Inserat verstanden, nimmt die Mehrheit der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes an.
Das Inserat habe damit Stimmung gegen diese ethnische Gruppe gemacht. Das Inserat sei als Gesamtes zu betrachten. Deshalb greife der Einwand der Beschwerdeführer nicht, dass mit dem Inserat ein Einzelfall aufgegriffen worden sei, der sich tatsächlich ereignet hat. Der Entscheid verlief entlang der Parteigrenzen - die zwei SVP-Richter unterlagen gegen die drei weiteren Richter.
Bereits im März 2016 hatte das Obergericht Bern Baltisser und Bär als Verantwortliche für das Inserat im Rahmen der Kampagne für die Masseneinwanderungsinitiative 2011 wegen Rassendiskriminierung für schuldig befunden. Sie wurden gemäss Absatz 1 (Aufruf zu Hass oder Diskriminierung) zu bedingten Geldstrafen von 45 Tagessätzen zu je 300 beziehungsweise 220 Franken verurteilt. (Sitzung 6B_610/2016 vom 13.04.2017) (sda)