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Ueli Maurers Sohn zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

Raub und versuchte Erpressung: Ueli Maurers Sohn zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

18.10.2018, 15:1218.10.2018, 16:40
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Finanzminister Ueli Maurer.Bild: EPA/EPA

Alltäglicher Fall - aussergewöhnlicher Prozess: Am Donnerstag hat das Bezirksgericht Hinwil einen der Söhne von SVP-Bundesrat Ueli Maurer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.

Der junge Mann wurde unter anderem wegen Raub, versuchter Erpressung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig gesprochen. Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre. Dazu kommt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken.

Der Bundesratssohn raubte im Januar 2016 zusammen mit einem Kollegen aus Somalia einen Passagier einer Nacht-S-Bahn aus. Die Beute beschränkte sich auf ein Parfum im Wert von etwa 50 Franken sowie einige wertlose Kundenkarten. Die beiden jungen Männer wollten das Opfer deswegen noch dazu zwingen, Geld abzuheben - dem Ausgeraubten gelang es jedoch, rechtzeitig Hilfe zu holen.

Einen Monat später wurde Maurers Sohn festgenommen und einen Tag in Haft genommen. Er wehrte sich gemäss Anklageschrift mit Händen, Füssen und zahlreichen wüsten Beschimpfungen gegen seine Verhaftung. Nachdem er endlich in eine Arrestzelle verfrachtet werden konnte, trat er dermassen gegen die Türe und trampelte auf dem Tisch herum, dass der Verputz an der Wand bröckelte.

Betrunken am Steuer

Verantworten musste sich Maurers Sohn am Donnerstag auch noch wegen einer Blaufahrt, die zu einem Unfall führte. Im November 2015 kollidierte er mit 1,46 Promille Alkohol im Blut mit einer Hauswand im Zürcher Oberland. Dazu kommt eine grobe Verkehrsregelverletzung an einem anderen Datum sowie das Beschimpfen eines Bahnkontrolleurs.

Das Gericht hielt für diese ganze Sammlung an Taten 16 Monate bedingt für angemessen. Es gebe gute Aussichten darauf, dass der Beschuldigte künftig nicht mehr delinquiere. Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren geführt, das heisst, dass der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft gleich zum Urteil ernannt wurde. Lange Plädoyers von Anwalt und Staatsanwaltschaft gab es nicht.

«Aus meinen Fehlern gelernt»

Der Bundesrats-Sohn, der im Anzug erschien, zeigte sich vor Gericht geläutert. Er sei reifer geworden, sagte er. «Ich habe aus meinen Fehlern gelernt. Zu solchen Sachen wird es nicht mehr kommen.»

Als Ansatz einer Begründung erzählte er vom grossen Druck, mit dem er aufgewachsen sei. Seit er denken könne, sei sein Vater bekannt, zuerst als SVP-Parteipräsident, dann als Bundesrat. Er sei deswegen immer herausgepickt und fertiggemacht worden. Dazu der mediale Druck. «Ich habe sehr darunter gelitten.»

Dass er nun schon wieder im Schaufenster sitzt, wollte Maurers Sohn um jeden Preis verhindern. Mit seinem Anwalt zog er bis vor Bundesgericht, um die Berichterstattung über diesen Prozess zu verhindern. Sein Anwalt argumentierte, dass sein Mandant nur deshalb im Fokus stehe, weil er Maurers Sohn sei. Er sei keine Person von öffentlichem Interesse und seine Taten seien es auch nicht.

Kein SVP-Richter involviert

Das Bundesgericht war jedoch anderer Meinung und entschied, akkreditierte Journalisten zuzulassen. Es bestehe ein öffentliches Interesse daran, dass über das Strafverfahren gegen einen Bundesrats-Sohn berichtet werde. Nur so sei es möglich, eine wirksame Justizkontrolle durch die Öffentlichkeit zu erreichen. Ansonsten entstehe der Eindruck einer Geheimjustiz.

Um die Persönlichkeit des Beschuldigten zu schützen, verhängte das Bundesgericht aber scharfe Auflagen. Den jungen Mann zu fotografieren wurde genauso untersagt wie Angaben zu seiner Person zu machen, also etwa über Wohnort oder Beruf zu schreiben.

Der Richter in Hinwil betonte gleich zu Beginn des Prozesses, dass Maurers Sohn in keinster Weise privilegiert behandelt werde. «Auch ein Sohn eines Bundesrates erhält ein normales Verfahren.» Der Vorsitzende stellte zudem klar, dass er nicht mit dem Hause Maurer verbandelt und kein SVP-Richter in den Fall involviert sei. (aeg/sda)

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88 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Randy Orton
18.10.2018 15:22registriert April 2016
„Den jungen Mann zu fotografieren wurde genauso untersagt wie Angaben zu seinem Alter, seinem Wohnort oder seinem Beruf zu machen.“ - will nicht eine gewisse Partei, dass solche Daten veröffentlicht werden, damit man weiss, wohin man die Täter ausschaffen soll?
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Butschina
18.10.2018 15:32registriert August 2015
Er könnte sich ja an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Wäre irgendwie noch speziell
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Dani87
18.10.2018 15:30registriert Oktober 2016
Wie könnte man doch gerade heute böse, hämische, ironische und bissige Kommentare schreiben. Aber als Gutmensch hält man nicht den anderen den Spiegel vor und hofft, dass der Wiederholungstäter aus der Verurteilung lernt und sich in Zukunft besser benimmt, denn abschieben, können wir ihn nicht...
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