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Bezirksgericht Zürich verurteilt zwei Hausbesetzer

Bezirksgericht Zürich verurteilt zwei Hausbesetzer

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch zwei mutmassliche Hausbesetzer zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die beiden jungen Männer wehrten sich mit Tritten und Schlägen gegen eine Polizei-Kontrolle. Einer der Polizisten war danach vier Tage arbeitsunfähig.
27.04.2016, 12:00
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Die verurteilten Männer wehrten sich «mit Tritten und Schlägen» gegen die Polizisten. Im Bild das besetzte Koch-Areal in Zürich-Altstetten im Dezember 2014. 
Die verurteilten Männer wehrten sich «mit Tritten und Schlägen» gegen die Polizisten. Im Bild das besetzte Koch-Areal in Zürich-Altstetten im Dezember 2014. Bild: KEYSTONE

Die jungen Männer wurden beide wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen. Der 20-jährige Schweizer erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 10 Franken. Sein 22-jähriger Kollege aus Italien, der noch etwas härter zuschlug und deswegen auch noch wegen Körperverletzung verurteilt wurde, erhielt eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 10 Franken.

Bei beiden beträgt die Probezeit drei Jahre, weil sie bereits vorbestraft sind und die Prognose gemäss Gericht «nur noch ganz knapp als gut bezeichnet werden kann.»

Die Beschuldigten sassen nach ihrer Attacke auf die beiden Stadtpolizisten 19 Tage in Untersuchungshaft. «Wir hoffen, dass nur schon diese Haft Eindruck hinterliess und von weiteren Delikten abhält», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. 

Lebensmittel waren für Hilfswerk bestimmt

Beim Prozess vor einer Woche wollten die Beschuldigten keine Aussagen machen. Es ist deshalb unklar, wie stark sie in der Zürcher Hausbesetzerszene verankert sind. Unterstützer waren im Gerichtssaal keine anwesend.

Erwiesen ist aber, dass sie im Oktober 2015 beim besetzten Koch-Areal von zwei Polizisten angehalten wurden, weil sie morgens um ein Uhr einen Veloanhänger voller Lebensmittel schoben. Die Nahrungsmittel hatten sie bei einer Aldi-Filiale mitgehen lassen.

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Was sie offenbar nicht wussten: Die abgelaufenen Produkte waren für das Hilfswerk «Schweizer Tafel» bestimmt und wären Bedürftigen verteilt worden. Vom Vorwurf des Diebstahls wurden die jungen Männer aber freigesprochen, weil sie gemäss Gericht «nicht wissen konnten, dass die Nahrungsmittel nicht für den Abfall bestimmt waren». 

Polizist am Auge verletzt

Schuldig gesprochen wurden sie jedoch für die Rangelei, mit der sie sich der nachfolgenden Kontrolle und der Wegweisung vom Areal entziehen wollten. Die Männer wehrten sich mit Tritten und Schlägen auf Kopf, Oberkörper und Genitalbereich der Polizisten. Einer der Beamten sagte aus, der 20-Jährige sei «förmlich explodiert».

Jetzt auf

Durch den Radau wurden zudem 30 Besetzer des Koch-Areals angelockt, welche die Polizisten mit Gegenständen bewarfen. Einer der beiden Ordnungshüter erlitt durch den italienischen Beschuldigten eine Verletzung am Auge und war vier Tage arbeitsunfähig. Der 22-Jährige muss ihm deswegen nun 500 Franken Genugtuung zahlen.

Das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts fiel mit bedingten Geldstrafen vergleichsweise mild aus. Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten verlangt. (aargauerzeitung.ch)

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