Das Oberhaus des britischen Parlaments hat ein Gesetz gegen das Fotografieren unter Frauenröcke verabschiedet. Wer in England und Wales in Zukunft «Upskirting» betreibt, dem droht eine Haftstrafe.
Das Oberhaus verhalf damit der monatelangen Kampagne einer jungen Engländerin zum Erfolg. Die 27-jährige Aktivistin Gina Martin feierte den Entscheid vom Dienstag bei Twitter: «Ich bin erschöpft und so glücklich», schrieb Martin am Mittwoch.
We fought the law and... WE WON.
— Gina Martin (@ginamartin_uk) 16. Januar 2019
Upskirting will be a sexual offence.
💥💥💥💥💥💥 pic.twitter.com/dulj6Xp6qR
In der Schweiz sieht die Situation etwas anders aus. Laut Strafrechtsprofessor Marc Thommen würde das Fotografieren unter einen Rock nur in speziellen Situationen als sexuelle Belästigung gelten. «Der Tatbestand des ‹Upskirting› würde wohl eher als strafbare Handlung gegen den Geheim- oder Privatbereich beurteilt werden», so Thommen. Artikel 179 im Strafgesetzbuch stellt unbewilligte Bild- und Videoaufnahmen aus dem Geheimbereich und Privatbereich unter Strafe.
Als Priorität sieht Bettina Steinbach, Psychologin bei der Frauenberatung Zürich, ein solches «Upskirting»-Verbot in der Schweiz nicht. «Jemandem unter den Rock zu fotografieren, ist absolut respektlos und ein Übergriff», so Steinbach. «Bevor wir über ‹Upskirting›-Gesetze diskutieren, sollte beispielsweise Stalking endlich ein Straftatbestand werden und das ganze Rechtssystem bei Sexualdelikten besser greifen.» (ohe)