Ein Beamter soll im Internet Waffen verkauft haben – und das im grossen Stile. Der Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei wurde am 22. Februar 2018 bei einer Hausdurchsuchung in Einsiedeln verhaftet, wie der Tagesanzeiger schreibt. Bei dem Verhafteten soll es sich um einen Waffenhändler handeln, der im Darknet unter dem Pseudonym «Clultimate» über Jahre Waffen verkauft habe. Ein Sprecher der Kantonspolizei Schwyz bestätigte eine eine entsprechende Meldung gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Der verhaftete Schweizer soll im «Spackentreff» aktiv gewesen sein, einem illegalen Schwarzmarkt für Waffen, der zum berüchtigten Darknet-Forum «Deutschland im Deep Web» gehörte und Mitte 2017 von der deutschen Polizei geschlossen wurde.
Der Mann genoss anscheinend grosses Ansehen als Waffenspezialist. «So einen wie ihn soll es kein zweites Mal geben», zitiert der «Tages-Anzeiger» einen anderen Händler.
Besonders brisant: Der Amokläufer von München besorgte sich die Waffen ebenfalls über den «Spackentreff». Am 22. Juli 2016 erschoss dieser neun Personen.
Der Schweizer soll eine riesige Auswahl angeboten haben: Handfeuerwaffen, Schrotflinten, Sturm- und Scharfschützengewehre und vieles mehr. Die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Waffen passten nicht in die Fahrzeuge der Bundesanwaltschaft, sodass grössere Transporter angefordert werden mussten.
Die BA bestätigte auf Anfrage, dass der Beschuldigte mittlerweile wieder auf freiem Fuss sei. Es bestehe keine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr. Gegen ihn sei ein Strafverfahren hängig wegen Waffenverkäufen, die er zusammen mit einem in Deutschland Beschuldigten begangen haben soll, und der Weitergabe von polizeiinternen Informationen.
Die Vorwürfe lauten: Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Begünstigung und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bundesanwaltschaft stehe in Kontakt mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden, die in diesem Zusammenhang ein Rechtshilfebegehren an die Schweiz gerichtet hatten. Laut dem Zeitungsbericht war der Beschuldigte in jenem Internet-Waffenforum aktiv, aus dem die Tatwaffe für den Amoklauf beim Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Jahr 2016 stammt. Ein 18-jähriger Attentäter erschoss damals neun Menschen und sich selbst.
Die BA hält dazu fest, dass gemäss Ermittlungsergebnissen die Waffe nicht aus der Schweiz stammte, und nicht vom in der Schweiz Beschuldigten geliefert worden war.
Nach der Durchsuchung am Wohnort nahmen die Ermittler auch das Büro des Beschuldigten unter die Lupe. Bei der Kantonspolizei Schwyz sei man «aus allen Wolken gefallen». Der Beschuldigte sei nie negativ aufgefallen. Jedoch wurde er noch am selben Tag freigestellt.
In Süddeutschland wurde bereits 2013 ein junger Waffennarr verhaftet und 2014 unter anderem wegen Verstössen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz verurteilt. Zudem wurde bei diesen Ermittlungen klar: Viele der beschlagnahmten Waffen stammen vom beschuldigten Schweizer.
Dem verurteilten Deutschen konnte nachgewiesen werden, dass er den Kapo-Mitarbeiter regelmässig in Einsiedeln besuchte. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass sowohl der verurteilte Deutsche wie auch der beschuldigte Schweizer sich hinter dem Pseudonym «Clultimate» verbargen. Dabei sollen sie als Duo agiert haben: Der Deutsche soll sich um die Übergabe, der Schweizer um den Nachschub der Waffen gekümmert haben – ganz der Logistiker eben.
Der Beschuldigte war bei der Kantonspolizei Schwyz für die Beschaffung von Waffen und Munition zuständig. Nachforschungen haben ergeben, dass keine Dienstwaffen abhanden gekommen seien. Jedoch stiess man bei der Überprüfung der Munitionseinkäufen auf «Unregelmässigkeiten». Gemäss den Recherchen des «Tagesanzeiger» fehlt Munition im Wert von mehreren Zehntausend Franken.
Der Schwyzer ist mittlerweile wieder auf freiem Fuss, da gemäss der Bundesanwaltschaft keine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr mehr bestehe. Die Ermittlungen laufen indes weiter. Dem Logistiker wird Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz und/oder das Waffengesetz, Begünstigung und Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen. Bis zu einer allfälligen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Bereits Ende August kontaktierten deutsche Ermittler die Schwyzer Behörden. Die Oberstaatsanwaltschaft reagierte aber nicht. Erst als Mitte November das Rechtshilfegesuch von den deutschen Ermittlern persönlich überbracht wurde, kam der Stein ins Rollen. Es dauerte nochmals mehrere Wochen, bis sich die Bundesanwaltschaft dem Fall annahm. (vom)