Er solle sich einen Strick nehmen, bevor es andere tun, schrieb ein 45-jähriger Schweizer im Februar 2017 auf Facebook und meinte damit den Leiter des Migrationsamtes des Kantons St.Gallen. Er wäre persönlich der Henker des Beamten, wenn die Todesstrafe wieder eingeführt würde.
Eine heftige Drohung, begleitet von mehreren Beschimpfungen durch den Mann. Wenige Tage später erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen gegen den Mann einen Strafbefehl wegen mehrfacher Beschimpfung und versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Der 45-Jährige wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Franken sanktioniert. Für die Geldstrafe erhielt er eine Probezeit von drei Jahren. Sofern er sich in den nächsten drei Jahren nicht erneut strafbar macht, muss er diese nicht bezahlen. Bezahlen muss er hingegen eine Busse in der Höhe von CHF 300.00 und die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 400.00. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig. (dwi)