Das Internet ist ein offenes Scheunentor für psychisch labile Menschen. Wenn man zu den einschlägigen Adressen kommt, kann man massenweise kinderpornografisches Material herunterladen und weiterverbreiten. Das wurde auch einem zur Tatzeit 18-jährigen Lehrling zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn wegen mehrfacher Pornografie zu einer unbedingten Geldstrafe von 9000 Franken verurteilen. Dazu ordnete sie eine ambulante Massnahme an.
Der amtlichen Verteidigerin des Lehrlings und der Bremgartner Gerichtspräsidentin Isabelle Wipf ging diese Sanktion zu weit. Ein Gutachten belege, dass der junge Mann psychisch angeschlagen sei. Seine Schuldfähigkeit sei leicht vermindert. Zudem habe ein Freund der Familie den Beschuldigten im Alter von drei Jahren sexuell missbraucht. «Mein Mandant ist in diese Sache unbedarft hineingeschlittert», sagte die Verteidigerin. Mit einer bedingten Geldstrafe und mit einem Sozialeinsatz trage man dem Fall genügend Rechnung.
Vor Gericht gelangten die Vorfälle, weil sich die Kinderschutzabteilung der US-Ermittlungsbehörde FBI eingeschaltet hatte. Vor Gericht zeigte der Lehrling Reue. Er lade sicher kein kinderpornografisches Material mehr herunter, sondern wolle sich nun auf die nächstes Jahr anstehende Lehrabschlussprüfung konzentrieren.
Der Lehrling hat schon vor über einem Jahr eine Therapie begonnen. Seine Therapeutin begleitete ihn zur Gerichtsverhandlung. Aus ihrer Sicht besteht keine Rückfallgefahr. Für den Lehrling wäre es wichtig, dass er trotz der Vorfälle weiterhin als Trainer mit Jugendlichen arbeiten könne, stellte die Verteidigerin fest. Bei dieser Freizeitbeschäftigung habe sich ihr Mandant gegenüber den Jugendlichen immer korrekt verhalten.
«Die Bilder, die Sie heruntergeladen haben, sind schockierend», sagte Gerichtspräsidentin Isabelle Wipf. Weil es sich hier aber um einen «speziellen Fall» handle, gehe sie das Wagnis ein, den Täter nicht so streng zu bestrafen, wie es die verschärften Pornografie-Vorschriften eigentlich zuliessen. Eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken und eine Busse von 1000 Franken seien nach ihrer Ansicht dem Fall angemessen.
Der Lehrling müsse aber die Therapie unbedingt fortsetzen. Auch muss er die Untersuchungskosten von über 11'000 Franken und die Anklagegebühr von 1050 Franken übernehmen, allenfalls bezahlbar in Raten. Strafmildernd falle ins Gewicht, dass der Täter sofort alles gestanden habe und nicht vorbestraft sei.
Auch sah Wipf davon ab, dem Lehrling zu verbieten, als Nachwuchstrainer tätig zu sein. «Ich gebe Ihnen eine zweite Chance», betonte sie. Die vom Täter verwendeten Geräte zieht der Staat aber ein. (aargauerzeitung.ch)