Die Bundesanwaltschaft (BA) übernimmt vom Kanton Bern das Strafverfahren gegen einen früheren gambischen Minister wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der als Asylsuchender in die Schweiz eingereiste Mann ist seit einer Woche in Untersuchungshaft.
Es lägen genügend Elemente vor, die den Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den Gambier nicht ausschliessen würden, begründete die BA am Montag die Übernahme des Verfahrens. Für solche Fälle sei seit 2011 der Bund zuständig. Für den Gambier gelte die Unschuldsvermutung, hielt die BA fest.
Der ehemalige Innenminister wurde Ende Januar für bis zu drei Monate in Untersuchungshaft genommen. Die BA will in dieser Zeit vor allem abklären, ob ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinn von Artikel 264a des Strafgesetzbuches zur Last gelegt werden können. Erst danach will die BA weiter über das Verfahren informieren.
Die Bundesanwaltschaft äusserte sich erstmals auch zu Vorabklärungen zum Fall. Dass sich der Gambier in der Schweiz befand, erfuhr die BA demnach am 29. November 2016. Sie wurde vom Bundesamt für Polizei (fedpol) darüber informiert, dass der frühere Minister am 10. November ein Asylgesuch gestellt hatte.
Ein Grund, den Mann in Haft zu nehmen, war laut BA zunächst aber nicht ersichtlich. Die Behörde verwies auf die Verhältnismässigkeit und auf Ergebnisse von Abklärungen. Die Abteilung Rechtshilfe und Völkerstrafrecht der BA erteilte dem fedpol einen Tag später einen ersten so genannten Vorermittlungsauftrag.
Weitere Abklärungen nahm die BA im Austausch mit internationalen Partnern und dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) vor. Auch die Frage, ob die BA für den Fall zuständig ist, wurde geprüft.
Neues ergab sich, als die Berner Justiz am 26. Januar eine Untersuchung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den Ex-Minister eröffnete. Der Gambier, der sich in einer Asylunterkunft im Kanton Bern befand, wurde festgenommen. Auslöser war eine Strafanzeige von TRIAL International.
Die in Genf ansässige Nichtregierungsorganisation wirft dem Gambier vor, für Folterungen in dem westafrikanischen Land verantwortlich zu sein. Als Innenminister von 2006 bis 2016 habe er davon mindestens wissen müssen.
Der Verdächtigte sei einer der starken Männer im Regime von Yahya Jammeh gewesen, der kürzlich zurücktreten musste und ins Exil ging. Laut BA führt TRIAL in der Anzeige unter anderem schwere Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung auf. Verbrechen gegen die Menschlichkeit habe TRIAL dagegen nicht geltend gemacht.
Nach Befragungen ging die Berner Justiz davon aus, dass der verdächtigte Gambier der frühere Innenminister Ousman Sonko ist. Ausländische Nachrichtenagenturen hatten noch Mitte Januar auch von einem gambischen Polizeichef mit demselben Namen gesprochen.
Am 30. Januar ordnete das zuständige Zwangsmassnahmengericht dann Untersuchungshaft für Sonko an, für vorläufig bis zu drei Monate. Bei Bedarf kann die Untersuchungshaft verlängert werden.
Sie hält zudem fest, dass TRIAL «wertvolle Informationen zusammengetragen» habe, die für das Strafverfahren «von Relevanz» seien. Sie verwies auch auf die veränderte politische Lage in Gambia und die möglichen Auswirkungen für die Zusammenarbeit der gambischen Justiz mit den Schweizer Strafverfolgungsbehörden.
(sda)