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Justiz

«Kühe mit dem Revolver zu bedrohen ist sinnlos», sagt das Bundesgericht

«Kühe mit dem Revolver zu bedrohen ist sinnlos», sagt das Bundesgericht

02.03.2017, 12:0002.03.2017, 12:19
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Ein Mann aus dem Toggenburg ist definitiv zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit einem geladenen Revolver auf Kühe gezielt hat, die sich wiederholt am Rand seines Gartens verköstigt haben. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

«Die Kuh verstand die Drohung mit einer Waffe, im Gegensatz etwa zum Einsatz von Lärm, zweifellos nicht»

Auch wenn die Bepflanzung des Wegesrandes gemäss dem Verurteilten einen «recht aufwändigen Charakter» haben soll, bestand gemäss den Lausanner Richtern kein Notstand, der das Herumfuchteln mit dem Revolver gerechtfertigt hätte.

Es sei zwar zulässig, seine Interessen und Rechte zu schützen. Es dürfe jedoch bezweifelt werden, ob die vom Revolverbesitzer gewählte Abwehrhandlung überhaupt geeignet war. «Die Kuh verstand die Drohung mit einer Waffe, im Gegensatz etwa zum Einsatz von Lärm, zweifellos nicht», schreibt das Bundesgericht.

«Tätige Mithilfe» wäre sinnvoller

Durchaus als bedrohend erlebte jedoch der Bauer das Vorgehen des erzürnten Gartenbesitzers, dessen Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 350 Franken wegen Drohung und Vergehens gegen das Waffengesetz nun definitiv ist.

Die Nerven des Revolverbesitzers lagen jedoch nicht blank, weil sich der Appetit der Kühe nur an jenem Tag im Juni 2014 auf seine teure Pflanzen richtete. Schon mehrmals hatten die Tiere ihre Gelüste dort befriedigt. Und was nicht im Mund der Kühe verschwand, geriet allenfalls unter deren Klauen.

Dennoch weiss der Gartenbesitzer aufgrund des Entscheids des Bundesgerichts nun, dass der Griff zum Revolver und drohen nicht das richtige Mittel zur Schadensbegrenzung ist. Vielmehr hätte die «tätige Mithilfe» des Mannes wohl eher dazu beitragen können, die 22 Kühe zusammen mit dem Bauer im Zaum zu halten, wie die Richter festhalten. (whr/sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DocM
02.03.2017 13:30registriert August 2016
nehmt dem typen zu lebzeiten die knarre ab.
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TanookiStormtrooper
02.03.2017 13:29registriert August 2015
Eine Kuh mit einer Waffe bedrohen? Wie doof kann man eigentlich sein?? Naja, Toggenburg halt, da kann man froh sein, das er die Kuh nicht "geliebt" hat...
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Lowend
02.03.2017 12:55registriert Februar 2014
ROFL! LOL! U made my day!

Eine grenzgeniale Begründung des Bundesgerichts!

Bringt unbedingt mehr solche Storys!
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Der feminis­tisch interpre­tier­te Hodler der Ärztin Ida Hoff
Die aus Russland stammende Ida Hoff war um 1900 eine der ersten Studentinnen der Schweiz. Neben der Medizin setzte sie sich für die Rechte der Frauen ein. Geleitet wurde sie von ihrem feministischen Gewissen und ihrer Lust zu spotten. Das zeigte sich besonders am Zweiten Schweizerischen Kongress für Fraueninteressen 1921, wo sie in launigen Worten Ferdinand Hodlers Gemälde «Der Tag» feministisch neu interpretierte.

Ida Hoff (1880-1952) kam mit ihrer Mutter um 1900 aus dem zaristischen Russland, wo Frauen das Studium verboten war, in die Schweiz. Mutter und Tochter wollten hier, wie damals viele Slawinnen, die Universität besuchen und sich ein freieres Leben aufbauen. Ida war sehr begabt, absolvierte in Bern das medizinische Studium und eröffnete 1911 ihre eigene Praxis als «Spezialarzt für innere Krankheiten». Daneben arbeitete sie als Schulärztin.

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