Corona ist kein Blankoscheck für jede Einschränkung
Vor 16 Monaten hiess es in einem Kommentar bei watson: «Die Grundrechte gelten immer noch.» Es war ein Appell an alle Politikerinnen und Polizisten, fundamentale Grundrechte zu respektieren. Diese Haltung setzte sich diese Woche auch vor der höchsten Schweizer Rechtsinstanz durch: Das Bundesgericht urteilte in einem historischen Entscheid, dass Corona kein Blankoscheck für jede Einschränkung ist.
Der Rüffel richtete sich gegen den Kanton Bern, der völlig unverhältnismässig während 133 Tagen faktisch jede politische Kundgebung verunmöglicht hatte. Eine solche Regel, wonach maximal 15 Personen sich im öffentlichen Raum versammeln durften, herrschte auch in anderen Kantonen. Etwa in Zürich, wo dieselbe verfassungswidrige Einschränkung kürzlich von einem kantonalen Gericht gerügt wurde.
Diese Korrektur durch die Justiz zeigt zwei Dinge auf:
- Die Schweiz ist und bleibt ein Rechtsstaat, in dem Grundrechte respektiert werden. Müssen sie etwa wegen einer Pandemie eingeschränkt werden, dann muss das verhältnismässig geschehen. Widersetzen sich Regierungen und Parlamente diesem Gebot, dann kann die Bevölkerung Gerichte anrufen und sich dagegen wehren.
- Wer regiert, hat nicht unbedingt die grundrechtliche Weisheit mit dem Löffel gefressen. Ausbaden dürfen das dann Polizistinnen und andere Behörden, wodurch Willkür, Unrecht und vor allem Unverständnis geschaffen wird.
Diese zwei Punkte werden uns nicht helfen, wissenschaftsresistente Massnahmen-Gegner vom Sinn und Zweck gewisser Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu überzeugen. Wichtiger ist sowieso, das weit verbreitete Vertrauen in die Politik nicht zu verlieren.
Etwa bei den Tests: Wir wissen alle, dass eine Impfung sehr gut vor heftigen Immunreaktionen schützt. Sie hilft jedoch nur im beschränkten Mass gegen eine Infektion und Übertragung. Es ist uns allen geholfen, wenn wir weiterhin jede Ansteckung entdecken und isolieren. Bisher lief das mit den schnellen PCR- und Antigen-Tests ziemlich gut: Wer Vorteile der Impfung immer noch nicht verstanden hat oder sie aus gesundheitlichen Gründen nicht verträgt, konnte am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sofern er oder sie sich in einer Apotheke rasch testen liess.
Bezahlt wurde das bislang vom Staat, ab Oktober sind die Tests kostenpflichtig. Der Bund erhofft sich dadurch, dass sich auch die letzten Impfzögerer die Zeit für einen Besuch im Impfzentrum nehmen. Alle, die sich dem verweigern, bleiben aber auf Kosten von rund 50 Franken pro Test sitzen. Gutverdienende Impfquengler dürfte das nur politisch stören. Wer auf das Geld achten muss, wird stärker darunter leiden und sich gar zu stark zur Impfung gedrängt fühlen.
Das mag ein Problem einiger weniger Mitmenschen sein. Dasselbe galt aber auch bei den wenigen Klima-, Corona- und Feminismus-Demonstrierenden: Es waren einige wenige, die ihr Grundrecht ausüben wollten und daran zu stark behindert wurden. Je nach Position wird man für solche Personen Unverständnis hegen.
Für die Auslegung von Grundrechten dürfen aber solche Gefühle keine Rolle spielen. Wenn der Staat Einschränkungen beschliesst, sei es mit kostenpflichtigen Corona-Tests oder etwa der Zertifikatspflicht für den öffentlichen Verkehr, ist grösste Vorsicht, grösste Bedachtheit und Verhältnismässigkeit geboten. Sonst drohen weitere Bundesgerichtsurteile, die kein gutes Licht auf den Lebenslauf einer Politkarriere werfen.
