Schweiz
Luzern

Wahngeplagter trägt keine Schuld an Tötung des Vaters

Mann tötet Vater in Luzerner Dorf – nun wird er als schuldunfähig beurteilt

Ein Mann tötete im Jahr 2015 seinen Vater. Das Kriminalgericht des Kantons Luzern kam nun zum Schluss, dass der Täter aufgrund einer psychischen Störung schuldunfähig ist.
03.09.2018, 23:5904.09.2018, 06:37
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Keine Schuld trifft einen Mann, der im Jahr 2015 auf einem Bauernhof im Kanton Luzern im Wahn seinen Vater erstochen hat. Das Kriminalgericht beurteilte den heute 33-Jährigen als schuldunfähig, weshalb er nicht strafbar sei.

Der gelernte Automechaniker, der sich bereits seit zwei Jahren in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik befindet, muss sich auch weiterhin einer stationären Behandlung unterziehen, wie es im Urteil heisst, das am Montag im Dispositiv veröffentlicht wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwar seien die Tatbestände der vorsätzlichen Tötung und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz erfüllt. Der Beschuldigte sei aber bei der Tat ohne eigenes Verschulden schuldunfähig gewesen, urteilen die Richter.

Bereits der Staatsanwalt und der Verteidiger waren sich einig, dass der Mann im Wahn gehandelt hatte, als er im Juni 2015 seinem damals 64-jährigen Vater mit 27 Messerstichen das Leben nahm. Sie forderten beide, auf eine Strafe zu verzichten.

«In einer anderen Welt» befunden

Der geständige Täter bereut das Geschehene. Er habe sich «in einer anderen Welt» befunden, als er den Vater niederstach. Er habe damals ein psychotisches Erlebnis gehabt und sich eingebildet, der Vater würde die Familie tyrannisieren. Auch mehrere Gutachter waren zum Schluss gekommen, dass es sich um eine psychische Störung handelte. Vor der Tat habe er nie paranoide Gedanken gehabt.

Der mit der angeordneten stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug beträgt in der Regel höchstens fünf Jahre. Die stationären Massnahmen sind allerdings verlängerbar. Bei der sogenannt kleinen Verwahrung steht die Therapie im Vordergrund.

Die Verfahrenskosten trägt der Staat. Sie belaufen sich auf über 81'000 Franken. (sda)

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