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Luzerns höchste Polizisten werden angeklagt – und bleiben weiter im Amt

Luzerns höchste Polizisten werden angeklagt – und bleiben weiter im Amt

10.01.2017, 17:5510.01.2017, 18:05
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ARCHIV --- Adi Achermann, Kommandant Luzerner Polizei, anlaesslich der Medienkonferenz der Staatsanwaltschaft Luzern und der Luzerner Polizei zum Grosseinsatz der Polizei in Malters bei einem Wohnhaus ...
Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann (nicht im Bild) werden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Bild: KEYSTONE

Der Fall sorgte im Frühjahr 2016 für Aufsehen: Eine Hausstürmung in Malters LU endete mit dem Suizid einer verschanzten Frau. Jetzt hat der ausserordentliche Staatsanwalt Christoph Rüedi entschieden, zwei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung anzuklagen. Zuvor hatte der Sohn der Verstorbenen Anzeige eingereicht gegen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes.

Das brisante an dem Entscheid: Bei den angeklagten Polizisten handelt es sich um den Kommandanten der Luzerner Polizei sowie den Kripochef: Die beiden höchsten Ämter, die die Polizei zu besetzen hat.

Rechtsanwalt Gysler, Vertreter des Privatklägers, zeigt sich gegenüber watson zufrieden über den Entscheid, Anklage zu erheben. «Der Beschluss des Staatsanwaltes zeigt ganz klar, dass die beteiligten Polizisten beim Einsatz nicht korrekt gehandelt haben.»

Die beiden beschuldigten Polizeioffiziere reagierten in einem schriftlichen Statement mit «Unverständnis» auf die Anklageerhebung. Sie hätten den Einsatz in Malters nach «bestem Wissen und Gewissen» durchgeführt und sähen es als ihre Aufgabe, «in einer analogen Situation wieder gleich vorzugehen». Sie sähen sich durch die Reaktionen in der Bevölkerung in dieser Haltung bestärkt.

Die Polizeioffiziere erklärten in ihrem Statement weiter, dass sie insgesamt froh seien, dass beim Einsatz keine Polizisten verletzt worden seien. Es seien gefährliche Schüsse abgegeben worden. Sie erinnern an die Hausdurchsuchung von Rehetobel AR von letzter Woche, bei dem zwei Polizisten angeschossen und schwer verletzt worden waren.

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Stellungnahme des Luzerner Regierungsrats

Der Vorsteher des Justizdepartements, Paul Winiker (SVP), sagte in einer Stellungnahme am Dienstag, die Situation sei nicht nur für die angeklagten Polizisten, sondern für das gesamte Polizeikorps belastend. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gelte jedoch die Unschuldsvermutung. Die beiden Polizisten üben trotz laufenden Verfahrens weiterhin ihre Ämter aus, dürfen jedoch keine «heiklen Einsätze» mehr leisten. Diese Massnahme, die der Regierungsrat bei Aufnahme der Ermittlungen beschlossen hatte, werde auch jetzt beibehalten, so Winiker. 

Mit diesem Entscheid hatte sich der Luzerner Justizdirektor von verschiedenen Seiten Kritik eingehandelt – Kritik, die so schnell nicht verebben dürfte. Rechtsanwalt Gysler spricht gegenüber watson von einer «de facto führerlosen Polizei». Und aus Polizeikreisen verlautet die Forderung nach einem klaren Bekenntnis zu den beiden höchsten Polizeioffizieren: Die aktuelle Regelung schaffe ein Klima des Misstrauens, sagt ein ehemaliger Polizeikommandant in der «Luzerner Zeitung».

Fall Malters
Beim Polizeieinsatz im März 2016 in Malters hatte sich eine 65-jährige Frau während 17 Stunden in einer Wohnung verschanzt. Sie wehrte sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage ihres Sohnes. Die Luzerner Polizei entschied, die Wohnung durch die Zentralschweizer Sondereinheit Luchs stürmen zu lassen. Die Polizisten fanden die Frau leblos im Badezimmer vor. Sie hatte sich selbst erschossen. (sda)

Im Hinblick auf den Prozess gibt sich Gysler grundsätzlich zuversichtlich: «Es liegen handfeste Vorwürfe auf dem Tisch, die eigentlich zu einer Verurteilung führen müssten.» 

Wann die Verhandlung gegen den Kommandanten und den Kripochef stattfinden wird, ist unklar. Der Staatsanwalt Rüedi sagt auf Anfrage, er erwarte, dass der Prozess noch dieses Jahr über die Bühne gehe. (wst)

Mit Material der sda

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tiger9
10.01.2017 18:19registriert Januar 2016
1. Person verteidigt Hanfplantage mit Waffengewalt, schiesst dabei gezielt auf Menschen (Einsatzkräfte).
2. Polizei stürmt Haus, nach 17 Stunden (!) Warten mit Verhandlungsversuchen.
3. Täter tötet sich selbst.
Quiz-Frage: Wer hat Schuld?
Die Polizei natürlich, ist ja klar.

Manchmal verstehe ich die Welt (und unsere Staatsanwaltschaft) einfach nicht.
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taisho-corer
10.01.2017 18:50registriert Februar 2016
Absolut korrekt. Etwas ist schiefgelaufen und ein Gericht soll es klären. Es ist niemand verurteilt. Es zeichnet einen gesunden Rechtsstaat aus wenn es auch für die Polizei Konsequenzen gibt bei Fehlverhalten. Also bitte einfach mal abwarten bevor wieder gegen die Behörden gewettert wird.
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ostpol76
10.01.2017 18:47registriert November 2015
Häääää?

Ja was muss den alles noch geschehen, damit die Polizei eingreifen darf?
Vielleicht könnte uns der ehrenwerte Staatsanwalt dies mal erklären?
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