Die genaue Zahl der Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben und arbeiten, ist nicht bekannt. Laut einer Auswertung des Staatssekretariat für Migration (SEM) sind es zwischen 58'000 bis 105'000 Menschen.
Obwohl sich Sans-Papiers illegal in der Schweiz aufhalten, haben sie gesetzlichen Anspruch auf gewisse Sozialversicherungen und eine Gesundheitsversorgung auch ohne Krankenkasse. Die grosse Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats will dies nun ändern.
In einer Motion fordert die Kommission beim Bundesrat eine Verschärfung der Gesetzte. Konkret sollen nur noch Personen mit einem geregelten Aufenthaltsstatus einen Rechtsanspruch auf AHV und Krankenversicherung haben. Zudem sollen Arbeitgeber, die Sans-Papiers illegal anstellen, härter bestraft werden.
Ein Punkt der Motion sorgt für besonders grosse Kritik: So schreiben die Motionäre, dass der Datenaustausch zwischen staatlichen Stellen betreffend Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus – beispielsweise für Schulbesuche und individuelle Förderung – erleichtert werden soll. Heisst konkret: Lehrer von Schülern, deren Eltern sich illegal in der Schweiz aufhalten, sollen diese bei den Behörden einfacher melden können. Gesetzlich ist dies momentan untersagt. Schulen und Lehrer dürfen Daten über Sans-Papiers nicht an die Behörden weitergeben.
Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Dachverbands für Lehrerinnen und Lehrer in der Schweiz, kritisiert die Forderung der Kommission scharf. «Wir Lehrer sind nicht Mitarbeiter der Migrationsbehörden und werden sicherlich auch nicht zu Spitzeln. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Kinder und Jugendliche, die in der Schweiz sind, haben ein Recht darauf, absolut unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.»
Zemp bezeichnet die Forderung zudem als gefährlich. «Es würde dem Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, Schüler und Lehrer enorm schaden, wenn die Lehrer plötzlich damit beginnen, den Aufenthaltsstatus der Eltern auszuhorchen.»
Auch Bea Schwager von der Sans-Papiers-Anlaufstelle in Zürich ist schockiert über die eingereichte Motion. «Wir sind empört über diesen Vorschlag. Bis anhin wurde das Kindeswohl höher bewertet als deren Aufenthaltsstatus, eine Abkehr davon wäre verheerend und würde gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstossen.»
SVP-Nationalrat Thomas de Courten und Präsident der SGK kann die Kritik nicht verstehen: «Man verweigert sich dadurch einer Klärung und Lösung der allseits anerkannten Missstände. Damit stellt man sich auch gegen die Interessen der Betroffnen. Sie in einem rechtlich nicht existenten Rahmen einfach hängen zu lassen, ist unverantwortlich.»
Die heutige Situation der Sans-Papiers sei völlig unbefriedigend, meint de Courten weiter. «Die Kommission will mit dieser Motion Klarheit schaffen und Verantwortung übernehmen und die Problematik mit einem breiten, ganzheitlichen Ansatz angehen.»
Der Nationalrat behandelt die Motion voraussichtlich in der Frühjahrssession. Dann wird sich zeigen, ob eine Verschärfung der Gesetze Chancen hat.