Wer bestimmte Böller anzünden will, soll dafür künftig eine Bewilligung einholen müssen. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will die neuen Regeln jedoch nicht allzu restriktiv umsetzen.
Mit 16 zu 8 Stimmen hat sich die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) für eine Anwendung mit Augenmass ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Diese Lösung sieht vor, die Ausweispflicht auf besonders lärmerzeugende Feuerwerkskörper auszuweiten und Feuerwerkskörper, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, zu verbieten.
Die Kommissionsminderheit plädiert für eine schärfere Variante. Demnach sollen das Abbrennen von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern an privaten Anlässen sowie von Knallkörpern ohne visuelle Effekte verboten und die Ausweispflicht für Feuerwerkskörper erheblich ausgeweitet werden. Für professionelle Feuerwerke an öffentlichen Anlässen wäre eine Abbrandbewilligung erforderlich.
Vor der Parlamentsdebatte schickt die Kommission nun beide Varianten in eine verkürzte Vernehmlassung, wie es hiess. Die Gesetzesänderungen sind ein indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, die ein Verbot von lauten Feuerwerken in der Verfassung verankern will.
Gemäss der im November 2023 eingereichten Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen.
Lautes Feuerwerk soll gemäss Initiativtext nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Laute Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen zudem nicht mehr abgebrannt werden dürfen. Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen.
All dies geht den beiden zuständigen Parlamentskommissionen zu weit. Mit einem indirekten Gegenvorschlag wollen sie aber einige «durchaus gerechtfertigte» Anliegen der Initiative aufnehmen – namentlich im Zusammenhang mit der Lärmbelästigung, wie es früher hiess. Zweckmässiger als ein neuer Verfassungsartikel seien entsprechende Änderungen auf Gesetzesstufe.
Der Bundesrat hatte das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. In seiner Botschaft wies er darauf hin, dass Kantone und Gemeinden bereits heute über die Rechtsgrundlagen zur Einschränkung von Feuerwerken verfügten.
Getragen wird die Feuerwerksinitiative von einem gleichnamigen Verein, Partner sind der Schweizer Tierschutz (STS), Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Zahlreiche weitere Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen die Initiative. Parteien sind nicht mit von der Partie.
Gemäss einer GFS-Studie unterstützen aktuell knapp 70 Prozent das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen. Viele Städte und Gemeinden schränken heute die Verwendung von Feuerwerk zeitlich und/oder örtlich ein. Festliche Akzente setzen sie anders, beispielsweise mit alternativen Lichtshows, Musik, Kulturveranstaltungen und bunter Beleuchtung.
Der Berner Stadtrat zum Beispiel beschloss kürzlich, dass lärmende Feuerwerkskörper auf dem gesamten städtischen Boden verboten werden sollen. Laute Feuerwerke hätten gravierende Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt, lautete der Tenor. So könnten Tiere durch plötzliche Knallgeräusche in Panik versetzt werden, was zu Fluchtverhalten, Verletzungen und anhaltendem Stress führe. (sda)