Die Waadtländer Justiz hat einen 47-jährigen Mann wegen Vergewaltigung verurteilt, da er ohne das Wissen der Frau während dem Sex das Kondom abgezogen hatte. Es handelt sich nach Angaben des Anwalts des Opfers um den ersten Schuldspruch dieser Art.
Der Mann wurde am Montag zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. «Das Urteil kann noch angefochten werden, ist aber eine Premiere in der Schweiz», sagte am Dienstag der Anwalt Baptiste Viredaz der Nachrichtenagentur SDA, der die Frau vertrat. Der Anwalt bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «20 minutes».
Der Franzose und die Schweizerin hatten sich über die Smartphone-Applikation Tinder kennen gelernt. Beim zweiten Treffen kam es zum Geschlechtsverkehr, zunächst mit einem Präservativ, wie die Frau verlangt hatte.
Der Mann wollte danach der Frau in den Mund ejakulieren, was diese ablehnte. Stattdessen ging der Geschlechtsverkehr weiter. Die Schweizerin war sich dabei nicht bewusst, dass der Mann kein Kondom mehr trug.
Das Strafgericht Lausanne war der Ansicht, dass es einer Vergewaltigung gleichkomme, wenn ein ungeschützter Geschlechtsverkehr aufgezwungen wird, obwohl ein Schutz vorgesehen war. Nach Angaben des Anwalts Baptiste Viredaz liess das Bundesgericht diese Frage bislang offen. (whr/sda)