Am 12. Mai 2016 wird Thomas N. in einem Café am Rande der Aarauer Altstadt verhaftet. Damit macht die Kantonspolizei den Mann dingfest, der für den Tod von vier Menschen verantwortlich sein soll. Von Carla S., ihren beiden Söhnen und der Freundin des älteren der beiden.
Noch tagelang nach der Festnahme fanden Neugierige im Netz Informationen über den mutmasslichen Täter. Unter anderem auf der Website des Fussballclubs, in dem er sich engagierte und eine zeitlang selber Jugendliche trainierte. Darunter seine Handynummer.
Mittelweile sind die meisten Informationen über Thomas N. aus dem Internet verschwunden. Seine Handynummer ist allerdings noch immer auffindbar – in einem Forum, in dem ein User nach seinen Kontaktdaten fragt und sie auch bekommt.
Wer die 079-Nummer wählt, hört kurz darauf die bekannte, monotone Frauenstimme. Dreisprachig teilt sie mit: «Diese Nummer ist ungültig.»
Dass Thomas N. selber abnehmen würde, damit war nicht zu rechnen. Er sitzt in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf hinter Gittern und darf kein Handy haben. Dennoch war es gut möglich, dass jemand sich am anderen Ende der Leitung meldet.
Denn Nummern gibt es nicht im Überfluss und so werden sie nach ein gewisser Frist wieder an neue Kunden vergeben. Die Swisscom, bei der N. Kunde war, gibt Nummern frühestens nach 120 Tagen wieder frei. Salt wartet mindestens 6 Monate, Sunrise ein Jahr.
Swisscom-Mediensprecher Sepp Huber schreibt Watson: «Es gibt einzelne Nummern, die wir für Neuvergaben sperren. Der von Ihnen erwähnte Fall ist ein solcher.»
Weitere Angaben zum Fall Thomas N. will die Swisscom nicht machen. Weder wie lange, noch warum die Nummer derzeit blockiert ist. Der naheliegende Grund: Swisscom will ihren Kunden nicht zumuten, die Nummer eines mutmasslichen Vierfachmörders zu erben und sie somit der Gefahr von ungemütlichen Anrufen aussetzen.
In der Regel werden Telekomanbieter in Fällen wie bei Thomas N. nicht von den Behörden informiert. Auch hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) keine Möglichkeiten, die Zuteilung einzelner Festnetz- oder Mobilnummer zu beeinflussen.
Im Fall von Thomas N. ist also davon auszugehen, dass die Swisscom entweder im Verlauf der Handy-Massenauswertung von der Nummer erfahren oder selber die richtigen Schlüsse gezogen hat – abgeleitet aus dem Namen und dem Wohnort.
Neben der Swisscom bestätigt auch Salt, dass in einzelnen Fällen Nummern nach der Rückgabe blockiert werden und nicht wie üblich nach Ablauf der Frist an neue Kunden weitergereicht werden. Um was für Nummern es sich dabei handelt, darüber schweigen die Anbieter.
Aus Swisscom-Kreisen ist aber zu vernehmen, dass nicht nur die Nummern von mutmasslichen Kriminellen wie Thomas N. gesperrt werden. Sondern dass auch die ehemaligen Nummern von Prominenten länger als üblich blockiert werden. Dabei handle es sich aber um Einzelfälle, sagt der Insider.
Somit wird die grosse Mehrheit der Nummer nach Ablauf der üblichen Frist neu vergeben. Zwar bereinigen die Telekomanbieter vor einem Wechsel die Telefonbücher, doch dass es zu Fehlanrufen kommt, kann nicht verhindert werden.
«In der Regel informiert der neue Inhaber den Anrufer und es hat sich erledigt», sagt Huber von der Swisscom. Ähnlich klingt es bei den beiden anderen grossen Schweizer Netzbetreibern, die alle drei betonen. Wenn sich ein Kunde durch die Bekannten des Vorbesitzers belästigt fühle, könne er seine Rufnummer problemlos wechseln.