Die Stiftung für Konsumentenschutz reicht eine Stafanzeige gegen Swisscom ein. Der Telekommunikationskonzern habe über Jahre Roaming-Gebühren verrechnet, die gar nicht angefallen seien, teilte die Stiftung am Mittwoch mit.
Die Swisscom habe Abonnements-Kunden, die im Ausland Voicemail-Nachrichten erhielten, übervorteilt. Für den Handy-Kunden, der sich im Ausland aufhalte, fielen hohe Kosten an, wenn jemand auf die Voicemail-Box spreche, schreiben die Konsumentenschützer.
Der Kunde bezahlt Roaming-Gebühren, wenn der Anruf ins Ausland geleitet wird und nachher wieder zurück auf den Voicemail-Server. Bei den Roaming-Gebühren für solche eingehende als auch für abgehende Anrufe werde jede angebrochene Minute aufgerundet, so die SKS.
Doch Swisscom wende sei einigen Jahr einen Trick an, um mehr zu verdienen. Der Telekomanbieter habe ein sogenanntes Anti-Tromboning-System eingeführt. Laut Mitteilung erkennt dieses, ob sich der Angerufene im Ausland befindet. Spricht nun jemand aus der Schweiz auf die Combox, leite das System den Anruft direkt auf das Schweizer Netz zu Swisscom um.
Obwohl die Swisscom so Roaming-Gebühren spare, verrechne sie diese jedoch seit mehreren Jahren weiterhin ihren Kunden, kritisieren die Konsumentenschützer.
Die Swisscom lege zwar nicht offen, seit wann das System in Kraft sei, sagt André Bähler vom Konsumentenschutz. Die Gebühren summierten sich aber schnell auf Millionen, schätzt er. Als Tatbestände seien Betrug und unlauterer Wettbewerb im Fokus. (whr/sda)