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Lockerung bei den Waffenexporten: Korrektur-Initiative wird definitiv lanciert

ARCHIVE - ZUR MELDUNG DES BUNDESRATS UEBER DEN VERZICHT AUF LOCKERUNG DER KRIEGSMATERIALVERORDNUNG AM 31. OKTOBER 2018 - Ein Arbeiter bei Werterhaltungsarbeiten am Geschuetzrohr eines Leopard-Panzers  ...
Produktion eines Leopardpanzer-Geschützrohrs beim Waffenhersteller Ruag.Bild: EQ IMAGES

Ständerat zaudert – jetzt soll Volksinitiative den Bundesrat beim Waffenexport entmachten

06.12.2018, 14:0606.12.2018, 14:34
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Die Diskussion über Waffenexporte ist noch nicht zu Ende – und wird wohl an der Urne entschieden werden. Eine Allianz aus verschiedenen Parteien und Organisationen will nächste Woche eine Volksinitiative lancieren. Dies kündigten Vertreter der Initianten am Donnerstagnachmittag per E-Mail und auf Twitter an. Mit der sogenannten Korrektur-Initiative soll dem Bundesrat die Kompetenz entzogen werden, über die Bewilligungskriterien beim Kriegsmaterialexport zu entscheiden. Darüber soll neu das Parlament befinden können.

Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einer Motion der BDP zugestimmt, welche den Bundesrat in dieser Frage entmachten will. Der Ständerat hingegen hat den Entscheid darüber am Donnerstag auf die lange Bank geschoben.

Unklare Interpretation

Er schickte die Motion, die die Zuständigkeit vom Bundesrat auf das Parlament übertragen will, an die Kommission zurück. Der Antrag stammte von Werner Luginbühl (BDP/BE). Die von der Kommission beantragte Ablehnung der Motion könne unterschiedlich interpretiert werden, argumentierte er.

Sie könne bedeuten, dass das Problem als gelöst betrachtet werde. Aus Sicht von Luginbühl könnte eine Ablehnung aber auch so gelesen werden, dass sich der Ständerat eine Lockerung der Bewilligungskriterien wünscht. Der Text der Motion müsse daher so angepasst werden, dass kein Interpretationsspielraum bleibe.

Neue Ausgangslage

Die Ausgangslage hat sich seit dem Entscheid des Nationalrats in der Herbstsession grundlegend verändert. Die BDP reichte die Motion ein, nachdem der Bundesrat angekündigt hatte, die Kriterien für den Export von Kriegsmaterial zu lockern. Neu sollten Schweizer Rüstungsfirmen Waffen auch in Bürgerkriegsländer exportieren können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Der Bundesrat wollte damit die Rüstungsindustrie unterstützen.

Das stiess auf heftigen Widerstand, nicht nur im Parlament, sondern auch in der Zivilgesellschaft. Eine Allianz bereitet eine «Korrektur-Initiative» vor, die den Export von Waffen in kriegführende Länder verbieten will. Der Protest wirkte: Um negative Folgen für die Rüstungsindustrie zu verhindern, zog der Bundesrat seine Pläne Ende Oktober zurück.

Damals hatte der Nationalrat der BDP-Motion aber bereits zugestimmt. Die Ständeratskommission beurteilte den Vorstoss nach dem Entscheid des Bundesrats als überflüssig und beantragte die Ablehnung. Nun geht dieser zuerst zurück an die Kommission. Ebenfalls an die Kommission geschickt hat der Ständerat eine Motion von Raphaël Comte (FDP/NE), der bessere Kontrollen für Kriegsmaterialexporte verlangt.

Initiative ist bereit

Vertreter der «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» hatten zuvor angekündigt, die Initiative zu lancieren, falls der Ständerat die BDP-Motion ablehnen sollte. Den Initiativtext hat sie bereits zur Vorprüfung bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Demonstranten protestieren waehrend einer Aktion gegen Waffenexporte in Buergerkriegslaender vor der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 26. September 2018 auf dem Bundesplatz in Be ...
Proteste gegen die Lockerung bei den Waffenexporten auf dem Bundesplatz (September 2018).Bild: KEYSTONE

Die Verfassungsänderung soll nicht nur eine weitere Lockerung verhindern, sondern auch einen früheren Entscheid des Bundesrats rückgängig machen. Dieser hatte 2008 die Regeln verschärft – mit Blick auf eine Volksinitiative der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) für ein Verbot von Waffenexporten. Im Abstimmungskampf dazu versicherte die Regierung, an der restriktiven Praxis festhalten zu wollen.

2014 lockerte der Bundesrat dann jedoch im Auftrag des Parlaments die Regeln. Vorher durften Waffen und Munition nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Seither sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die «Korrektur-Initiative» soll diesen Entscheid korrigieren. (cbe/sda)

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quelle: keystone / christian beutler
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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Waggis
06.12.2018 14:25registriert Oktober 2016
Bitte diese Initiative unterzeichnen! Wie kann man nur Waffen in Bürgerkriegsländer exportieren wollen?
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deepmind96
06.12.2018 17:07registriert Dezember 2015
Freue mich schon auf die Unterschriftenbögen, glaube diese Initiative wird im Rekordtempo zu stande kommen.

Eine Frechheit, dass sich unsere Politiker zu dem verleiten lassen.
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