«[...] Kriegsmaterialausfuhren ausnahmsweise in Länder zu bewilligen, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, sofern kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird.»
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M
01.09.2018 13:29registriert September 2015
Neu sollen auch Pyros und Sprengsätze in Fussballstadien erlaubt sein, sofern kein Grund zur Annahme besteht, dass sie angezündet werden.
Die Böötli-Saison ist eröffnet: Das musst du beachten
Endlich Sommer, ab aufs Wasser! Doch egal, ob mit SUP, Schlauchboot oder einfach mit Schwimmsack, im Wasser gelten Regeln. Wer dagegen verstösst, riskiert nicht nur Leben, sondern auch Bussen.
Das Böötlen ist mittlerweile zu einer extrem beliebten sommerlichen Freizeitbeschäftigung geworden. Im Schlauchboot sitzen, sich treiben lassen und den Tag geniessen – besonders auf der Aare sind viele Böötli und Schwimminseln unterwegs. So viele, dass es klare Regeln gibt, die in der Binnenschifffahrtsverordnung verankert sind. Sie sind nicht einfach Schikane, sondern können Leben retten.