Über 100 Crans-Montana-Opfer müssen weiter auf finanzielle Unterstützung warten
Warum dauert das so lange? Das fragten sich in den letzten Tagen viele Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen.
Auch über einen Monat nach der Katastrophe, bei der über 40 Menschen starben und über 100 teils schwer verletzt wurden, haben sie die vom Kanton Wallis versprochene Soforthilfe nicht erhalten. Und das, obwohl der Walliser Staatsrat schon am 14. Januar entschieden hatte, den Familien aller Verstorbenen sowie allen Verletzten 10'000 Franken zur Verfügung zu stellen.
«Wir haben die abgeschlossenen Anträge an die Bank weitergeleitet», sagt Jérôme Favez auf Anfrage von watson. Er ist als Chef der Sozialen Dienste des Kantons Wallis für die Koordination der Hilfszahlungen verantwortlich.
Bis jetzt haben die Sozialen Dienste des Kantons 45 Anträge bewilligt. Darunter sind acht aus Frankreich, sechs aus Italien und einer aus der Schweiz.
Vinicio Nardo, der Anwalt der Familie von Chiara Costanzo, die beim Brand in Crans-Montana gestorben ist, sagt gegenüber watson: «Die Familie von Chiara hat noch kein Geld bekommen.»
Favez sagt, dass «aus geographischen und sprachlichen Gründen» für die italienischen Opfer die Opferhilfestelle des Kantons Tessin zuständig sei. Auch hier sollen die Unterstützungsbeträge noch diese Woche fliessen.
45 bewilligte Anträge, also. Bleiben aber immer noch 111 Opfer oder Hinterbliebene, die Anspruch hätten. Warum erfährt nur ein Bruchteil der Betroffenen Unterstützung?
Favez argumentiert mit «unverzichtbaren administrativen Überprüfungen». Bis wann die restlichen Betroffenen, die Anspruch haben, mit den 10'000 Franken rechnen können, lässt er offen.
Opfer sollen selbst tätig werden
Es gibt aber auch gute Nachrichten für die Opfer von Crans-Montana und ihre Liebsten. Die finanzielle Unterstützung ist mit den 10'000 Franken nicht erschöpft.
Das Schweizerische Opferhilfegesetz (OHG) sieht vor, dass Opfer und ihre Angehörigen zum Beispiel auch bei den Arzt- und Medikamentkosten, der Rechtsberatung und den Kosten für Unterkunft und Transport unterstützt werden. «Bei den vom Kanton Wallis zur Verfügung gestellten 10'000 Franken handelt es sich lediglich um eine erste Notfallhilfe zur Deckung der dringendsten Kosten», sagt Favez.
Man bemühe sich, die Beträge so schnell wie möglich freizugeben. «Wir empfehlen Betroffenen, sich so schnell wie möglich bei der kantonalen Opferberatungsstelle zu melden». In der Mitteilung vom 14. Januar hatte der Walliser Staatsrat noch geschrieben, der Kanton werde sich bei den Betroffenen melden.
