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Gymi-Verbot, weil die Eltern Sozialhilfe beziehen – Jetzt ist der Bundesrat gefragt

Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen sind an Gymnasien und Universitäten heute deutlich untervertreten. (Symbolbild) 
Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen sind an Gymnasien und Universitäten heute deutlich untervertreten. (Symbolbild) bild: shutterstock

Gymi-Verbot, weil die Eltern Sozialhilfe beziehen – jetzt ist der Bundesrat gefragt

Im Kanton Obwalden wollte das Sozialamt einer jungen Frau den Besuch der Fachmittelschule verbieten, weil ihre Eltern von der Sozialhilfe leben. Das ist laut der Sozialhilfe-Konferenz rechtens. Ein No-Go, sagt die grüne Nationalrätin Sibel Arslan. Sie bringt das Thema nun in Bundesbern auf den Tisch. 
15.12.2018, 16:3416.12.2018, 10:28
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Was tun nach der obligatorischen Schule? Ist die Berufslehre der Königsweg oder geht man lieber ins Gymnasium? Für Rahel* aus der Gemeinde Kerns im Kanton Obwalden war der Fall klar. Sie wollte nach den Sommerferien die Fachmittelschule besuchen. Ihr Weg dahin war jedoch alles andere als einfach.

Die Sozialbehörde in ihrer Wohngemeinde untersagte der 16-Jährigen den Besuch der Fachmittelschule, wie der «Beobachter» im Sommer 2018 schrieb. Der Grund: Rahels Familie bezieht Sozialhilfe. 

Klug, aber arm

Ein Kind von Sozialhilfebezügern müsse «mit der Ausbildung baldmöglichst ein existenzsicherndes Existenzminimum erzielen», teilte die Behörde der eritreischen Familie damals in einer schriftlichen Verfügung mit. Und legte Rahel nahe, eine Lehre als Kauffrau oder Fachfrau Gesundheit zu absolvieren. Für den Fall, dass sich das Mädchen widersetzt, sollten der Familie die monatlichen Gelder um 400 Franken gekürzt werden. 

Nachdem der «Beobachter» und watson über den Fall berichteten, wird nun die Politik aktiv. Die Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan reichte am Freitag im Parlament eine Interpellation mit dem Titel «Soziale Ungleichheit im Bildungswesen» ein. Darin will sie vom Bundesrat wissen, wie hoch der Anteil 20-jähriger Sozialhilfebezüger ist, die eine tertiäre Ausbildung verfolgen, und ob er ebenfalls zum Schluss kommt, «dass eine soziale Ungleichheit im Schweizer Bildungssystem besteht». Weiter fragt Arslan, «ob es im Lichte der Bundesverfassung und dem geltenden Gesetz gerechtfertigt sei, Unterschiede zwischen Familien mit Sozialhilfe und solchen mit gutem Einkommen zu machen.» 

Arslan sagt auf Anfrage: «Als ich auf watson von diesem Fall erfuhr, dachte ich: ‹Das kann doch nicht wahr sein›. Einen Unterschied zwischen Familien mit Sozialhilfe gegenüber privilegierten Familien zu machen, ist eines Rechtsstaates nicht würdig.» Sie habe sich daraufhin mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sowie anderen Akteuren ausgetauscht. Das habe gezeigt: Es gibt Handlungsbedarf. Arslan will nun die Rückmeldung des Bundesrates abwarten und dann, je nach Ausgangslage, einen Vorstoss einreichen.

Gemeinden können selbst entscheiden

Tatsache ist, das Vorgehen des Kernser Sozialamts war wohl rechtens. Eine nationale Gesetzgebung existiert bisher nicht. Es liege im Ermessen der Gemeinde, zu entscheiden, ob die Sozialhilfe eine höhere Schulausbildung einer jungen Sozialhilfebezügerin finanzieren soll oder nicht, bestätige Corinne Hutmacher-Perret, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der SKOS in einem früheren Artikel auf Anfrage. Grundsätzlich stelle sich SKOS auf den Standpunkt, dass die höhere Schulbildung im Sinne der Chancengleichheit auch für Sozialhilfebeziehende offen sein muss, hält Hutmacher-Perret fest.

Eine Umfrage von watson bei den Sozialämtern verschiedener Städte zeigte, dass das Recht auf höhere Schulbildung für Sozialhilfebeziehende im Sinne der Chancengleichheit weitgehend unbestritten ist. In gewissen Kantonen kann das Studium jedoch mit Auflagen gekoppelt sein, wie einem bestimmten Notenschnitt, einer Studienwahl mit guten Zukunftsperspektiven oder einem schnellstmöglichen Abschluss.

Dass gewisse Sozialämter bei der Studienwahl ein Wörtchen mitreden wollen, hält Arslan für «skandalös»: «Wenn sich junge Menschen mit Potenzial weiterbilden wollen, sollte man sie unterstützen und nicht versuchen, zu steuern.»

Bildungspolitikerin Verena Herzog (SVP) sieht im Gegensatz zu Arslan keine soziale Ungleichheit im Schweizer Bildungssystem. Der finanzielle Hintergrund der Familien dürfe bei den Bildungsmöglichkeiten der Kinder grundsätzlich keine Rolle spielen, sagt sie, aber: «Kann ein Berufsziel durch eine Berufslehre mit Berufsmaturität ebenso erzielt werden wie durch den Besuch einer Fachmittelschule oder des Gymnasiums, ist es gerechtfertigt, wenn die Sozialbehörden die Berufslehre vorziehen.»

Welche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstehen, wenn Schüler statt einer Lehre das Gymi machen und dadurch länger kein eigenes Einkommen erwirtschaften, lässt sich nicht beziffern. Denn die Sozialhilfeleistungen für junge Erwachsene unterscheiden sich von Kanton zu Kanton stark, genauso wie die Stipendienregelungen. 

Auf letztere haben Personen aus wirtschaftlich benachteiligten Familien oft Anspruch. Ob Rahel Stipendien erhält und auf welchen Betrag sich diese beziffern, ist nicht bekannt. Arslan sagt: «Stipendien gibt es oft nur an der Uni, vorher werden sie restriktiv gehandhabt.»

Zudem hätten gewisse Familien, die Sozialhilfe beziehen, auch mit den entsprechenden administrativen Hürden zu kämpfen. Herzog hält auch hier dagegen: «Das hiesige Stipendiensystem ist sehr grosszügig. Jeder Jugendliche erhält Stipendien, wenn er die Leistung bringt und die Familie die notwendigen Bedingungen erfüllt.» 

92 Prozent der Gymi-Schüler aus «privilegierten» oder «eher privilegierten» Familien

Fakt ist, dass Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen an Gymnasien und Universitäten heute deutlich untervertreten sind – unabhängig davon, ob ihre Eltern Sozialhilfe beziehen oder nicht.

So kam eine Studie im Auftrag der Zürcher Bildungsdirektion 2013 zum Schluss, dass im Langzeitgymnasium 92 Prozent der Schüler aus «privilegierten» oder «eher privilegierten» Familien stammen. Aus «eher benachteiligten» Verhältnissen kommen 8 Prozent, Schüler aus «benachteiligten» Familien werden keine ausgewiesen. In der Sek B ist das Verhältnis beinahe umgekehrt.

Im Fall Rahel krebste die Behörde erst nach der Intervention eines Anwalts und einem monatelangen juristischen Hickhack  zurück und hob das Schulverbot auf, wie der «Beobachter» weiter schreibt. Rahel geht nun in die Kantonsschule in Sarnen. Denn ihre schulischen Leistungen reichten nicht nur für den Besuch der Fachmittelschule, sondern gar für den Übertritt ins anspruchsvollere Gymnasium.

Der Sozialdienst stellte sich indes auf den Standpunkt, dass Rahel ihren ursprünglichen Wunschberuf im Gesundheitsbereich mit einer Lehre erreichen kann und dafür keinen Abschluss an einer Fachmittelschule benötigt. Den Wunsch, ins Gymnasium zu gehen, habe das Mädchen zudem erst im Laufe des Verfahrens konkret geäussert, wie der Gemeindeschreiber von Kerns zu watson sagte. 

*Name geändert. 

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Video: srf/SDA SRF

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135 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ChlyklassSFI // FCK NZS
15.12.2018 16:40registriert Juli 2017
Das darf wirklich nicht wahr sein. Kurzfristig gedacht und so unfair gegenüber Rahel. Was kann sie dafür?
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Markus97
15.12.2018 16:43registriert August 2018
Das ist ganz bestimmt nich rechtens...
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The Destiny // Team Telegram
15.12.2018 16:45registriert Mai 2014
Jetzt sind also Normalverdiener bereits "privilegiert" wow, wie abgehoben ist denn das.
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