Die Aussagen könnten widersprüchlicher nicht sein: Am Freitag bestätigte das Aussendepartement (EDA) Recherchen des «Tages-Anzeigers», wonach der Flugzeughersteller Pilatus den Behörden nicht gemeldet hat, dass er saudische Streitkräfte logistisch unterstützt. Das EDA habe «erst vor kurzem aufgrund eigener Abklärungen» von Pilatus über deren Tätigkeiten in Saudi-Arabien erfahren. Es hat ein Verfahren gegen Pilatus eingeleitet.
Die Version von Pilatus-Präsident Oscar J. Schwenk tönt ganz anders. Gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag» hielt er fest: «Pilatus hat alles richtig gemacht.» Er beruft sich auf eine Generalausfuhrbewilligung des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco): «Laut dieser können wir nach Saudi-Arabien Flugzeuge verkaufen, den Support übernehmen, Software updaten oder Technologie im Rahmen des Unterhalts liefern», sagte Schwenk.
Wer hat also recht?
Die Geschichte ist vertrackt. Denn involviert sind – nebst Pilatus – zwei verschiedene Behörden: das Seco im Wirtschaftsdepartement sowie die Sektion Private Sicherheitsdienste (SPDS) des Aussendepartements EDA.
Das Seco ist für die Bewilligungen aufgrund des Güterkontrollgesetzes zuständig. Das EDA wendet das Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen an, besser bekannt als Söldnergesetz. Letzteres ist erst seit September 2015 in Kraft.
Die Lieferung von 55 PC-21-Flugzeugen nach Saudi-Arabien war zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt. Das Seco hatte den Export 2012 bewilligt. 2015 hatte es, unter Berücksichtigung des Jemen-Konflikts, eine neue Generalausfuhrbewilligung gesprochen. Diese deckt Ersatzteilieferungen sowie den Support für die Flieger ab – aus der Schweiz heraus.
Das Seco hält fest, dass der umstrittene Support-Vertrag mit der saudischen Luftwaffe unter das Söldnergesetz falle – und dafür sei das EDA zuständig. Es gehe um das Erbringen von Dienstleistungen durch eine im Empfängerland angesiedelte Firma. Gemäss Informationen des Seco ist Pilatus an einer Firma in Saudi-Arabien beteiligt. Mit anderen Worten: Pilatus kann sich beim Support-Vertrag nicht auf die Seco-Bewilligung abstützen.
Allerdings hat Schwenk nicht unrecht, wenn er sich darüber beklagt, dass die Bewilligungen zweigeteilt sind. Das Parlament war sich dieses Problems bei der Beratung des Söldnergesetzes durchaus bewusst. Deshalb verlangt das Gesetz von den zwei Ämtern, dass sie die Verfahren koordinieren. Es gilt der Grundsatz, dass Tätigkeiten im Ausland nur einmal gemeldet werden müssen – ausser, wenn es um die operationelle Unterstützung von Streitkräften geht. In diesem Fall ist eine Meldung an das EDA nötig.
Laut Wegweisung zum Gesetz fällt darunter beispielsweise auch der Betrieb von Trainings. Bekannt ist, dass in Saudi-Arabien auch PC-21-Simulatoren im Einsatz sind. Darauf können Gefechte trainiert werden. Ob das EDA die Dienstleistungen von Pilatus als operationelle Unterstützung von Streit- und Sicherheitskräften bewertet, ist allerdings offen. Dies wird erst das Ergebnis des Verfahrens zeigen.
Pilatuspräsident Schwenk verweist darauf, dass ihm das EDA schriftlich per Mail bestätigt habe, dass für Geschäfte, die bereits vom Seco bewilligt worden sind, keine weiteren Bewilligungen notwendig seien. Das EDA äussert sich nicht zum entsprechenden E-Mail und auch nicht zu einer Besprechung vom Oktober 2015 zwischen Seco, EDA und Pilatus.
Der Flugzeughersteller hält fest, er habe damals explizit erwähnt, dass Tochtergesellschaften im Ausland Unterhaltsdienstleistungen für den PC-21 erbringen. Das EDA bestätigt diesen Sachverhalt nicht. Es hält an seiner bisherigen Darstellung fest, dass Pilatus den Supportvertrag mit der saudischen Luftwaffe nicht gemeldet habe.
In Riad arbeiten zwölf Pilatus-Leute für die saudische Luftwaffe. Schwenk sagte im Interview, Pilatus sei in ähnlicher Form auch in Katar, in den Arabischen Emiraten, in Singapur oder Australien vor Ort.
Brisant: Die Arabischen Emirate gehören im Jemen-Krieg zur Militärallianz, die von den Saudis angeführt wird. Tatsächlich umfasst das Verfahren gegen den Stanser Flugzeughersteller nicht nur Saudi-Arabien, wie das EDA gestern bestätigte. Sondern auch andere Länder, in denen Pilatus logistische Dienstleistungen erbringt. Um welche Staaten es geht, sagte das EDA nicht. Pilatus beantwortete keine Fragen. (aargauerzeitung.ch)