Kurz vor dem Jahreswechsel unterbreitete EU-Ratspräsident Jean-Claude Juncker der Schweiz einen neuen Vorschlag zum Rahmenabkommen. In Streitfällen soll ein Schiedsgericht zwischengeschaltet werden. Geht es allerdings um EU-Recht, so kommt der Europäische Gerichtshof zum Zuge – und dessen Urteil ist verbindlich. Der Bundesrat lenkte ein.
SP-Nationalrat Corrado Pardini verlangte darauf von der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) zwei Gutachten zum Rahmenabkommen mit der EU. Folgende Fragen sollten geklärt werden:
Eines der Rechtsgutachten wurde vom ehemaligen Präsidenten des Efta-Gerichtshofs, Carl Baudenbacher, verfasst. Obwohl es geheim bleiben soll, wurde es der «SonntagsZeitung» zugestellt.
Baudenbachers Fazit lautet: Das Schiedsgericht «hat kein Ermessen». Somit würde sich «die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei, dem die Unparteilichkeit fehlt, unterwerfen». Das vom Bundesrat als Zugeständnis der EU gelobte Schiedsgericht sieht er als wertlos an.
Mit dem Rahmenabkommen schwäche die Schweiz überdies ihre Position bei künftigen Verhandlungen. Es sei aus rechtsvergleichender Sicht eine unzulässige Bastelei («bricolage»), wenn ein Verfahren, das für Assoziierungsverträge von EU-Beitrittskandidaten entwickelt wurde, einem austrittswilligen Land wie Grossbritannien oder einem Land ohne Beitrittsabsicht wie die Schweiz, aufgedrückt werde.
Baudenbacher argumentiert weiter, dass die Formulierung im Schweizer Abkommen anders ausgelegt ist, als beispielsweise in den Abkommen zu Schiedsgerichten mit osteuropäischen Staaten oder Grossbritannien. Daraus schliesst er: «Man kann nicht annehmen, dass hier ein irgendwie geartetes Ermessen besteht».
In diesem Zusammenhang spricht er auch von «Vasallisierung». Es gäbe keine Anhaltspunkte, dass das Abkommen mit der Schweiz «drittstaatsfreundlich ausgelegt» werden würde. Ohnehin beanspruche der Europäische Gerichtshof eine Monopolstellung, wenn es um EU-Recht gehe.
Das Gutachten kommt laut der «SonntagsZeitung» nicht bei allen gut an. Mitteparteien kritisieren, Baudenbacher urteile wegen seiner vorherigen Tätigkeit als Präsident des Efta-Gerichtshofs parteiisch. Deshalb stellen sie die Finanzierung des Berichts in Frage.
Pardini hingegen findet den Bericht von Baudenbacher äusserst wichtig. Dieser Auffassung ist auch SVP-Nationalrat Thomas Aeschi: «Es ist meiner Ansicht nach gerechtfertigt, einen ausgewiesenen Experten wie Baudenbacher mit einem Gutachten zu beauftragen. Wer hätte das besser machen können, immerhin hat er mehr als 20 Jahre Erfahrung als Richter am Efta-Gerichtshof.» Der Schweizer EU-Chefunterhändler, Roberto Balzaretti, will sein Abkommen in der nächsten WAK-Sitzung verteidigen. (vom)