Vor einer Woche hatte Bundesrat Alain Berset seinen Plan für eine Rücknahme der Corona-Massnahmen in der Schweiz bekanntgegeben. Daraufhin haben einige Kantone frühere Lockerungen gefordert und für eine schnellere Öffnung plädiert. Einige Einwände der Kantone zu den Lockerungen hat der Bundesrat aufgenommen, andere nicht. Das wurde an der Medienkonferenz mitgeteilt:
Ab diesem Tag sollen Läden, Museen, Zoos und Sportanlagen im Freien wieder öffnen dürfen. Bei den Läden gibt es keine Ausnahmen, es gelten aber Kapazitätsbegrenzungen. Museen dürfen ebenfalls wieder öffnen, aber keine Veranstaltungen wie Vernissagen oder Führungen durchführen.
Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze sowie Leichtathletik-Anlagen dürfen ebenfalls wieder benutzt werden. Hier gilt jedoch Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Körperkontakt bleibt weiterhin untersagt.
Weitere Lockerung der Massnahmen: Bei privaten Treffen sind neu draussen bis zu 15 Personen zulässig, Kinder mitgezählt. Dies gilt für Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie spontane Treffen. Veranstaltungen bleiben auch im Freien weiterhin verboten (zum Beispiel Vereinsfeiern).
Restaurantterrassen bleiben weiterhin geschlossen.
Im Vergleich zu vor einer Woche ist der Bundesrat ist den Kantonen insofern entgegengekommen, als man einen zweiten Öffnungsschritt für den 22. März anpeilt, wie Bundesrat Parmelin am Mittwoch mitteilte. Zuvor hatte Berset diesen für den 1. April angesetzt.
Hier sollen Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in einem gewissen Rahmen wieder zugelassen werden. Die Homeoffice-Pflicht für die Schweiz könnte erneut in eine Empfehlung umgewandelt, Sport in Innenräumen (also Fitnesscenter) erlaubt und Restaurantterrassen geöffnet werden.
Zudem will die Regierung bereits für den 22. März eine Öffnung der Innenbereiche der Restaurants sowie andere Tätigkeiten in Innenräumen erlauben, sofern die epidemiologische Entwicklung weiterhin positiv bleibt.
Dafür müssen aber gewisse Richtwerte im Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz erfüllt werden. So will der Bundesrat die zweite Öffnungswelle am 12. März in die Vernehmlassung geben und am 19. März konkret beschliessen.
Gesundheitsminister Berset wollte die Altersschranke für die Ausnahmeregelung eigentlich bei 18 Jahren ansetzen. Der Bundesrat liess sich jedoch erweichen und es gelten ab 1. März Ausnahmeregelungen für alle Personen ab Jahrgang 2001.
Für Junge gelten erleichterte Einschränkungen bei Sport- und Kulturveranstaltungen. So sollen Wettkämpfe und Konzerte (ohne Zuschauer) wieder erlaubt werden. Kinder- und Jugendchöre dürfen wieder singen und die Jugendarbeit soll wieder aufgenommen werden. Damit sollen auch Jugendtreffs wieder öffnen. Partys und ähnliche Veranstaltungen bleiben verboten.
Im Sportbereich sollen alle mit Jahrgang 2001 oder jünger wieder im Innenbereich trainieren dürfen, wie die neuen Entscheide zur Eindämmung des Coronavirus der Regierung zeigen. Dabei ist auch Körperkontakt erlaubt. Bei Versammlungen im öffentlichen Bereich (zum Beispiel am Seeufer) gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Es sind nur Gruppen bis 15 Personen erlaubt. (leo)
Die gefährdet nur wirklich keine Existenzen und treibt niemanden in den Ruin...
Daher alles richtig gemacht Bundesrat mit (sehr) zurückhaltenden Öffnungsschritten ab 1. März! 👍
Vor allem auch vor dem Hintergrund der leider erstmals seit Monaten stagnierenden Fallzahlen.