Schweiz
Zürich

Zürcher Bademeister wird wegen Unterhosentest entlassen

Der kleine Linus geniesset das herrliche Sommerwetter im Schwimmbad Mythenquai mit einem Sprung ins kuehle Nass, aufgenommen am Samstag, 6. Juni 2015 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Ein Kind springt in den Zürichsee.Bild: KEYSTONE

Zürcher Bademeister wird wegen «Unterhosentest» entlassen

08.10.2025, 10:1108.10.2025, 13:47

Ein Bademeister in einem Zürcher Schwimmbad ist seinen Job schon in der Probezeit losgeworden. Er hatte bei einem Teenager im Sommer 2024 einen «Unterhosentest» gemacht, wie aus einem Verwaltungsgerichtsurteil hervorgeht.

Der Bademeister stieg einem Jugendlichen gemäss Urteil aufs Sprungbrett nach, um ihm die Badehose etwas herunterzuziehen. So habe er prüfen wollen, ob der junge Badegast auch wirklich ohne Unterhose darunter ins Becken springe.

Der unhygienische Trend zu Unterhosen unter der Badehose löst in Schwimmbädern immer wieder Konflikte mit dem Badepersonal aus. Eine «Unterhosenkontrolle», wie sie der entlassene Bademeister machte, ging für den Vater des Jugendlichen aber zu weit.

Er beschwerte sich beim Kassenpersonal und drohte dem Bademeister mit der Polizei. Der Bademeister sagte in der Befragung jedoch aus, dass er den Jugendlichen nur angewiesen habe, seine Unterhose auszuziehen, was dieser «freundlich akzeptiert» habe.

Entlassung war rechtens

Das Verwaltungsgericht konnte nicht klären, wie der Vorfall wirklich ablief. Die Darstellungen würden sich erheblich widersprechen, heisst es im Urteil. Es kam aber zum Schluss, dass die Entlassung des Bademeisters noch während der Probezeit ohnehin rechtens war.

Auch abgesehen vom «Unterhosentest» verhielt sich der Bademeister offenbar ungenügend. So habe er sich auch einmal eine Stunde vom Arbeitsplatz entfernt, um das Sporttraining seines Sohnes zu leiten.

Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bademeister und dem Arbeitgeber sei schon nach kurzer Zeit «zerrüttet» gewesen. Es sei deshalb zulässig gewesen, den Vertrag mit ihm aufzulösen. Der Entscheid ist rechtskräftig. (sda)

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Garp
08.10.2025 10:48registriert August 2018
Führen wir doch überall Nacktbadezwang ein, dann löst sich das Problem mit der Unterwäsche und viele andere auch. 😄
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Voraus denken!
08.10.2025 10:42registriert März 2022
Auch hier kommt der Rechtsstaat an seine Grenzen weil die allgeneinen Sitten verrohen.

Natürlich hat ein Bademeister kein Recht einen Besucher zu prüfen ob er Unterhosen unter der Badehose trägt.

Aber soweit müsste es nicht kommen wenn die ganze Gesellschaft wieder etwas zu Sitte und Anstand finden würde.

Das wird aber nicht geschehen. Leider.

Das passiert erst nach einem kompletten Reset. Ausgelöst durch irgendwelche existentiellen Katastrophen (z.B. Seuchen, Umweltbedingungen oder Krieg).
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chicadeltren
08.10.2025 12:26registriert Dezember 2015
Ich hoffe sehr, sie hätten ihn auch entlassen, wenn es „nur“ um das Fernbleiben vom Arbeitsplatz gegangen wäre. Wer kommt denn auf die Idee einfach mal während der Arbeit ein Sportttaining leiten zu gehen? Und wo hätte das bei Festanstellung hingeführt? Unterirdische Arbeitsmoral
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