Er war spitzenmässig unterwegs, Ueli Steck. Extrem fit, mental stark, erfahren. Aber er war in einer Sportart unterwegs, die vielleicht die gefährlichste überhaupt ist. Bergsteiger müssen nicht nur die Steilheit fehlerfrei meistern, sie sind auch mit Faktoren konfrontiert, die sie nicht kontrollieren können: Wetter, Steinschlag, Lawinen und in extremer Höhe zudem Sauerstoffmangel.
Wie gross das Risiko im Spitzenbergsteigen tatsächlich ist, zeigte Stephan Weinbruch, Bergsteiger und Professor an der Technischen Uni Darmstadt, 2011 im Fachmagazin Bergundsteigen auf: Er wertete das Schicksal von 390 Alpinisten aus, die wegen ihrer ausserordentlichen Leistungen im legendären «Lexikon der Alpen» aufgeführt sind und deshalb ansatzweise mit Ueli Steck vergleichbar sind.
Das Ergebnis: 21 Prozent starben bei einem Bergunfall. Doch: Während die Spitzenbergsteiger der Jahrgänge 1820 bis 1859 nur ein Risiko von 7 Prozent hatten, bei einem Bergunfall zu sterben, lag es bei den Jahrgängen 1940 bis 1949 schon bei 38 Prozent. Weinbruch vermutet, dass diese Bergsteiger der 60er- und 70er-Jahre mehr Freizeit hatten, öfter unterwegs waren und dadurch die Unfallwahrscheinlichkeit stieg. Heute verbringen Spitzenbergsteiger vermutlich eher noch mehr Zeit in den Bergen.
Weinbruchs Fazit fällt deutlich aus: Ein solches Risikoverhalten sei völlig unangemessen und die Geschichte der «Heldentaten» in der Alpingeschichte blende diese negative Seite fast vollständig aus. «Ich glaube nicht, dass sich eine Rechtfertigung für ein Todesrisiko von 38 Prozent finden lässt», schreibt der Autor.
Steck war zwar daran, seine Touren weg vom extremen Risiko in den Ausdauerbereich zu verlagern. Aber steile Flanken wie jene des Nuptse bergen immer noch genug Risiken. Die Sportart ist nicht nur per se gefährlich, es gibt auch kein endgültiges Ziel. Sportpsychologin Cristina Baldasarre sagt: «Anders als in anderen Sportarten können Bergsteiger ihre Ziele immer höher, schneller oder weiter stecken. Es gibt keinen wirklichen Olymp, keine Olympiamedaille für sie, nach der sie sich zwangsläufig einen Rücktritt überlegen müssen.»